AboAus dem Bezirksgericht Zürich«Mit 19 straffällig geworden. Und dann 60 Jahre im Gefängnis?»
Ein 30-Jähriger sitzt bereits doppelt so lange, wie im Urteil festgelegt. Weil er die Therapie verweigert, sollte er nun verwahrt werden. Doch das Gericht widersetzt sich.
Ein heute 30-Jähriger sitzt im Kanton Zürich noch immer hinter Gittern, obwohl er seine fünfjährige Freiheitsstrafe schon längst abgesessen hat. Das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung (Juwe) fordert nun sogar, er solle verwahrt werden. Man könne ihn nicht in Freiheit entlassen, weil er gefährlich und nicht therapierbar sei.