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Gericht gibt Unia recht
Migros-Filiale darf in Zürich am Sonntag nicht geöffnet haben

Statt Verkäuferinnen und Verkäufern arbeitete am Sonntag nur noch Sicherheitspersonal in der Migros-Filiale bei der Zollstrasse. Das geht nicht, sagt jetzt das Verwaltungsgericht. 

Das Migros-Verkaufsgeschäft beim Zürcher Hauptbahnhof muss künftig am Sonntag geschlossen bleiben. Die Gewerkschaft Unia hat mit einer Beschwerde gegen das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), die das Betriebskonzept als zulässig einstufte, Erfolg gehabt, so schreibt es die NZZ.

Nicole Niedermüller, Sprecherin der Unia Zürich-Schaffhausen, sagte gegenüber der NZZ: «Was uns von der Migros als Schlupfloch präsentiert wurde, ist keines: Man kann nicht einfach Verkaufspersonal durch Security ersetzen und so das Sonntagsarbeitsverbot umgehen.»

Schon bei der Eröffnung der Migros-Daily-Filiale an der Zollstrasse kritisierte die Unia die Migros und erwirkte vor drei Jahren, dass das Geschäft am Sonntag geschlossen bleiben muss. Die Migros reagierte mit Self-Check-out-Kassen und einem Konzept, das ohne Verkäuferinnen und Verkäufer auskommt. Nur noch Sicherheitspersonal ist am Sonntag vor Ort. Für dieses gilt eine weitgehende Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot. Die Unia kritisierte dies damals als «Schlaumeierei».

Die Beschwerde gegen das neue Ladenkonzept war jetzt vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich. Das eidgenössische Arbeitsgesetz sieht Ausnahmen der Sonntagsarbeit, zum Beispiel bei Geschäften am Bahnhof, vor. Die Migros Daily befinde sich aber nicht auf dem Bahnhofareal, sondern im normalen Stadtgebiet, so steht es im Urteil, das der NZZ vorliegt.

Das Verwaltungsgericht führte weiter aus, dass das Vorgehen einer Aufweichung des Arbeitsverbots am Sonntag gleichkomme. Es gehe nicht, dass Mitarbeitende der nahen Shop-Ville-Filialen die Backwaren in der Migros Daily auffüllten. Auch die Argumentation mit dem Sicherheitspersonal liess das Verwaltungsgericht nicht gelten. Dieses überwacht laut NZZ die Self-Check-out-Kassen, weist «ungebetene» Kundschaft ab, und schaltet am Morgen das Licht ein. Wäre der Laden nicht geöffnet, bräuchte es gar kein Sicherheitspersonal, argumentierte das Verwaltungsgericht. Das Anstellungsverhältnis sei deshalb illegal. 

Die Migros kann das Urteil nun vor dem Bundesgericht anfechten. Die Migros-Daily-Filiale an der Zollstrasse bleibt bis zu einem definitiven Urteil geöffnet. 

Korrektur vom 1.6.2022, 21:20 Uhr: In einer früheren Version dieses Artikel hiess es, die Beschwerde der Unia richtete sich gegen die Migros. Korrekt ist, dass sich die Beschwerde an das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) richtete, die das Betriebskonzept der Migros als zulässig einstufte.