Klage gegen Zwischennutzungen am SihlquaiMietende kämpfen erfolgreich gegen Profiteure der Wohnungsknappheit
Nach dem Rauswurf der Mietenden am Sihlquai beim Swissmill-Tower zogen Zwischennutzende ein. Sie wehrten sich gegen den hohen Mietzins von Intermezzo. Diese anerkennt nun die Klage.
Die Liegenschaft am Sihlquai 280 und 282 unweit des Zürcher Escher-Wyss-Platzes war in den vergangenen drei Jahren wiederholt Schauplatz der Zürcher Wohnpolitik. Zuerst kündigte die Coop-Genossenschaft als Eigentümerin der Mieterschaft im Herbst 2020, weil sie die Wohnungen zu Büros umbauen will. Dann wurde die Liegenschaft besetzt, später zogen Zwischennutzende ein. Diese erkämpften erfolgreich eine Mieterstreckung. Im Zürcher Gemeinderat wurde ein Postulat gutgeheissen, dass sich die Stadt für den Erhalt der Wohnliegenschaft einsetzt.
Diese Woche sorgten einige der letzten Mietenden erneut für Aufsehen: Ihre Klage gegen die hohen Anfangsmietzinse hat ihre Vermieterin, die auf Zwischennutzungen spezialisierte Firma Intermezzo, anerkannt. Die Firma konnte damit zwar einen gerichtlichen Präzedenzfall abwenden, wie die WOZ schreibt, doch der juristische Erfolg ist dennoch bemerkenswert.
«Sie sind reine Profiteure der Wohnungsknappheit.»
Der Fall am Sihlquai zeigt aus Sicht des zuständigen Mietrechtsanwalts Peter Nideröst, dass Mietende sehr wohl Mittel gegen Zwischennutzungsfirmen in der Hand haben – indem sie den Anfangsmietzins konsequent anfechten, wie er der WOZ sagte. Denn: Firmen wie Intermezzo verstossen laut Nideröst klar gegen das Mietrecht. Sie verlangten für ein Zimmer einer Wohnung, die einst 1000 Franken gekostet hatte, 700 Franken.
Die zulässige Höhe des Mietzinses richtet sich nach den Investitionen in die Liegenschaft, nach sogenannten Anlagekosten. Da die Zwischennutzungsfirmen in der Regel keine solche tätigen, steht ihnen kein Ertrag zu. Firmen dürften demnach nach geltendem Recht mit Zwischennutzungen kein Geld verdienen. «Sie sind also reine Profiteure der Wohnungsknappheit», sagt Nideröst der WOZ. Wenn nun Zwischennutzende regelmässig gegen den Anfangsmietzins vorgingen, dann könnten laut dem Mietrechtsanwalt all diese Firmen «ihren Laden dichtmachen».
Gebrauchsleihvertrag als Lösung
Bei der Mietzinserstreckung hatten die Mietenden schon bewiesen, dass die Zwischennutzungsfirma auch ein anderes Versprechen nicht einhalten kann: ihre Objekte in jedem Fall fristgerecht wieder der Eigentümerin übergeben zu können. Eigentlich hätte Intermezzo die Liegenschaft im April 2022 Coop übergeben sollen. Doch das Erstreckungsverfahren hatte aufschiebende Wirkung. Die Mietenden einigten sich schliesslich aussergerichtlich mit der Eigentümerin Coop, im Juni zogen die letzten Mietenden aus. Und Coop erliess ihnen den Mietzins für die letzten drei Monate.
Aus Sicht der Mietenden sind solche Zwischennutzungsfirmen überdies nicht notwendig. Mietende, die solche Liegenschaften nutzen wollen, sollten direkt mit den Eigentümerinnen einen sogenannten Gebrauchsleihvertrag aushandeln. Dieser legt fest, dass sie den Mietenden lediglich Unterhalts- und Nebenkosten verrechnen dürfen, im Gegenzug aber die Bestimmungen des Mietrechts entfallen. Was Intermezzo zum ganzen Fall meint, ist unklar. Die Firma war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
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