AboMehrere zufällige Begegnungen gelten nicht als Stalking
Ein Langnauer steht zum zweiten Mal dieses Jahr vor Gericht. Er soll seine Ex-Freundin stalken. Nach einer Anzeige reagierte die Staatsanwaltschaft scharf: Der Mann sass 28 Tage in U-Haft – zu unrecht.
Am Gründonnerstag wurde er verurteilt. Am Ostersamstag soll er schon wieder strafbare Handlungen begangen haben. Genauso wie am Ostermontag. Es sieht schlecht aus für den 37-Jährigen. Ihm wird vorgeworfen, seiner Ex-Freundin nachzustellen. Im Frühling verurteilte ihn das Bezirksgericht Horgen wegen einer Vielzahl von Delikten, darunter falsche Anschuldigung und Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten. Das Verdikt hat er ans Obergericht weitergezogen, er ist also noch nicht rechtskräftig verurteilt.