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Mehrere zufällige Begegnungen gelten nicht als Stalking

Ein 37-Jähriger stand schon zum zweiten Mal in diesem Jahr vor dem Bezirksgericht Horgen. Der Langnauer soll seiner Ex-Freundin nachstellen, sie bedrohen und nötigen.
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Am Gründonnerstag wurde er verurteilt. Am Ostersamstag soll er schon wieder strafbare Handlungen begangen haben. Genauso wie am Ostermontag. Es sieht schlecht aus für den 37-Jährigen. Ihm wird vorgeworfen, seiner Ex-Freundin nachzustellen. Im Frühling verurteilte ihn das Bezirksgericht Horgen wegen einer Vielzahl von Delikten, darunter falsche Anschuldigung und Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten. Das Verdikt hat er ans Obergericht weitergezogen, er ist also noch nicht rechtskräftig verurteilt.

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