AboZürcher SpitalgesetzMaximal eine Million: Parlament sagt Ja zum Lohndeckel für Ärzte
Der Kantonsrat hat das Spitalgesetz revidiert. Er beseitigt Fehlanreize im Vergütungssystem der Spitäler.
Es war eine epische Debatte, die der Kantonsrat in drei mehrstündigen Sitzungen geführt hat. Die zentrale Frage lautete: Wie sollen sich die Zürcher Spitäler in naher Zukunft entwickeln? 2023 erlässt der Regierungsrat eine neue Spitalliste. Darauf sind jene Spitäler aufgeführt, die einen Leistungsauftrag für die stationäre Versorgung von Grundversicherten erhalten. Im Spitalgesetz definiert der Kanton die Anforderungen an diese Spitäler. Bereits beschlossen hat er vor vier Wochen, dass die Vergütungssysteme der Listenspitäler keine Anreize für Ärztinnen und Ärzte bieten dürfen, mehr als nötig zu operieren.