AboZürcher Richter wettert gegen Bundesgericht«Ein unnötiger Eingriff mit haarsträubenden Folgen»
Zürcher Gerichte dürfen laut Bundesgericht keine Gerichtsschreiberinnen als Ersatzrichter einsetzen. Oberrichter Christoph Spiess, Präsident der II. Strafkammer, setzt sich darüber hinweg.
Seit 23 Jahren ist Christoph Spiess als Richter am Obergericht tätig – aktuell wieder als Präsident der II. Kammer, die Straffälle behandelt. Der erfahrene Jurist, der sich im Umgang mit Beschuldigten stets bemüht, die Juristensprache so gut wie möglich zu vermeiden, hat nun auch im Zusammenhang mit einem formellen Problem an einer öffentlichen Verhandlung Klartext gesprochen. Klartext, wie man ihn in Gerichtssälen selten bis nie zu hören bekommt.