Ja zu Windkraft in WetzikonMartin Neukom freut sich über Etappensieg, doch die Windkraftgegner geben sich nicht geschlagen
Wetzikon will keine Einschränkung der Windkraft: Das Volksverdikt ist ein Rückschlag für die Windkraftgegner. Regierungsrat Martin Neukom dagegen ist erfreut – und sieht sich nun mit Kritik eines Alt-Bundesrichters konfrontiert.

- Wetzikon lehnte am Sonntag eine Antiwindkraftinitiative der SVP ab – zur Freude von Regierungsrat Martin Neukom.
- Neukoms Baudirektion hält Abstandsregeln für Windräder für rechtlich nicht zulässig.
- Der ehemalige Bundesrichter Karl Spühler sagt, so eindeutig, wie es Neukom darstelle, sei die Sachlage nicht.
Regierungsrat Martin Neukom ist am Montag nach Bern gereist, im Dienst seiner Partei, der Grünen. Dort sprach er an der Seite von Präsidentin Lisa Mazzone über die Energiezukunft, wie sie sich die Grünen ausmalen: eine Schweiz ohne Kernkraftwerke, dafür mit viel erneuerbaren Energien.
Mitgebracht hatte Neukom eine für ihn erfreuliche Meldung aus Zürich: Am Sonntag versenkte Wetzikon mit 57 Prozent Nein-Stimmen eine Windkraftinitiative der SVP, die einen minimalen Abstand von 1000 Metern zwischen den Windrädern und den nächsten Wohnhäusern verlangte. «Der Entscheid der Wetziker Stimmbevölkerung hat mich gefreut», sagt Neukom. Es sei zwar kein Ja zu einem konkreten Projekt. «Es ist aber ein Nein zum generellen Ausschluss von Windkraft.»
Für Neukom markiert der Beschluss einen Etappensieg auf einem langen Weg: Bis 2050 sollen Windräder etwa 7 Prozent des Strombedarfs im Kanton Zürich decken können. Die Richtplanvorlage des grünen Baudirektors sieht 20 Eignungsgebiete für rund 60 bis 70 Windräder vor.
Zwar hat Neukoms Baudirektion wiederholt klargemacht, sie taxiere kommunale Regeln zu Mindestabständen als rechtlich unzulässig. So gesehen, könnte es Neukom egal sein, wie Wetzikon abgestimmt hat. Er weiss aber: Solche Abstimmungssiege können helfen, die Akzeptanz für Windkraft im Kanton Zürich zu steigern. Insofern steckt im Entscheid der sechstgrössten Stadt des Kantons Zürich einige Symbolkraft.
Wer ist im Aufwind?
Das wissen auch die Windkraftgegner. «Selbstverständlich hätte ich mir ein anderes Ergebnis gewünscht», sagt Martin Maletinsky, Präsident der Zürcher Sektion des Verbands Freie Landschaft Schweiz. Er spricht von einem «Achtungserfolg». Die SVP kommt in Wetzikon auf einen Wähleranteil von 32 Prozent. Derweil haben der Initiative, die alle anderen Parteien ablehnten, mehr als 42 Prozent zugestimmt.
Trotz der Schlappe in Wetzikon sieht Maletinsky das Momentum auf der Seite der Windkraftgegner: In der Mehrheit jener Gemeinden, in denen es eine Abstimmung über Mindestabstandsvorschriften gegeben habe, habe sich die Bevölkerung dafür ausgesprochen. Insgesamt gibt es in über dreissig Zürcher Gemeinden Initiativen und Anträge, welche die Windkraft einschränken wollen.
So stark der Widerstand an gewissen Orten ist: Insgesamt scheint die Windkraft in der Zürcher Bevölkerung grossen Rückhalt zu geniessen; das zeigte eine Umfrage von Tamedia vor zwei Jahren.
Neukoms Baudirektion macht Ernst
Dass die Baudirektion kommunale Abstandsvorschriften nicht goutiert, hat sie im Januar bewiesen: In Hittnau lässt sie das faktische Verbot von Windrädern auf dessen Gebiet nicht zu; zuvor hatten die Stimmbürger einen Mindestabstand von 800 Metern in der kommunalen Bauordnung festgeschrieben. Die Baudirektion argumentiert, kommunale Bau- und Zonenordnungen würden ausschliesslich für Bauzonen gelten. Da Windkraftanlagen aber ausserhalb der Bauzonen erstellt würden, seien solche zonenübergreifenden Regelungen rechtswidrig.
Der Gemeinderat von Hittnau hat angekündigt, gegen den Entscheid Beschwerde einzureichen: In der kantonalen Gesetzgebung finde sich keine Bestimmung, die es den Gemeinden verbiete, zonenübergreifende Vorschriften zu erlassen. Selbst wenn Windräder ausserhalb der Bauzonen erstellt würden, hätten sie nur schon aufgrund ihrer schieren Grösse «einen grossen Einfluss auf das unmittelbar benachbarte Ortsbild».
Streit um Vetorecht für die Gemeinden
Auch auf dem politischen Parkett wird in Zürich erbittert um Windkraft gestritten. Im Kantonsrat verlangen SVP und Mitte in einem Vorstoss, dass die Standortgemeinden zwingend dem Bau eines Windparks auf ihrem Gebiet zustimmen müssen: Demokratie heisse, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort mitbestimmen könnten.
Neukom lehnt ein solches Vetorecht ab. Er argumentiert, grosse Windenergieanlagen seien «klar von kantonalem, wenn nicht gar von nationalem Interesse». Und er zieht einen Vergleich: Trage der Kantonsrat im Richtplan eine Deponie ein, könne die Gemeinde auch nicht darüber abstimmen, ob sie diese Deponie wolle oder nicht. «Kantonales Recht bricht kommunales», sagt Neukom. Beim geplanten Tiefenlager im zürcherischen Stadel sei das genau gleich: «Weder Kanton noch Gemeinde können planerisch das Tiefenlager ablehnen, denn es wird im nationalen Sachplan festgelegt.»
«Die Sache ist nicht so eindeutig»
Die Argumentation der Baudirektion wird jedoch angezweifelt – von einem ehemaligen Bundesrichter. «Die Sache ist nicht so eindeutig, wie sie Martin Neukom darstellt», sagt Karl Spühler, der von 1987 bis 1995 als Bundesrichter arbeitete.
Das oberste Gericht im Land, sagt Spühler, habe in den letzten Jahren stets erklärt, die Gemeindeautonomie sei in den Kantonen verschieden. Gerade die Zürcher Gemeinden hätten beim Legiferieren einen grossen Gestaltungsspielraum. Ob sie nur innerhalb des Baugebietes oder im ganzen Gemeindegebiet Gesetze beschliessen könnten, sei daher ungewiss. Spühler ist überzeugt: «Das Bundesgericht wird diese Frage entscheiden.»
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