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AboAus dem Bezirksgericht Zürich
Mann, der seine Frau verprügelte, dank Gesetzesänderung verurteilt

Seit bald zwei Jahren kann das Bezirksgericht gewalttätige Männer für häusliche Gewalt verurteilen, auch wenn deren Partnerin oder Partner kein Interesse mehr daran zeigt.
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Nur etwas mehr als einen Monat nach dem jüngsten Vorfall Ende Juni 2021 liess die Ehefrau ihre Anwältin einen Brief an die Staatsanwaltschaft schreiben: Sie habe kein Interesse mehr an einem weiteren Verfahren, und sie ziehe ihre Strafanträge zurück. Bis im Juni 2020 wäre das für die Staatsanwältin noch ein Grund gewesen, das Strafverfahren zu sistieren und später einzustellen.

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