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Interview mit Swissmedic-Expertin über Echinaforce-Hype
«Man darf es nicht ‹Wundermittel› nennen»

Die übertriebene Berichterstattung über das Produkt Echinaforce sorgte bei Swissmedic diese Woche für Hektik und Handlungsbedarf.
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Swissmedic vermutet im Fall von Echinaforce einen Verstoss gegen das Werbeverbot für Medikamente. Wurde nun gegen die Forscher aus dem Labor Spiez oder die Herstellerfirma A. Vogel ein Verfahren eröffnet?

Nein, nach derzeitigem Kenntnisstand ist die unzulässige Werbung nicht von dort ausgegangen. Die Forscher haben ihre Ergebnisse wissenschaftlich korrekt im Fachjournal «Virology Journal» veröffentlicht und kommen zum Schluss, dass Echinaforce nur im Labor an Zellkulturen gegen Coronaviren wirkt. Wegen der in einigen Medien falsch interpretierten Studienergebnisse ging Swissmedic nun gegen die beteiligten Redaktionen vor.

Was heisst dies genau?

Die ersten online veröffentlichten Artikel verstossen gegen das Heilmittelgesetz, weil darin behauptet wird, dass Echinaforce gegen Covid-19 eine heilende Wirkung hat. Doch die Studie liefert keinen Beweis, ob und in welchem Ausmass Echinaforce auch beim Menschen etwas nützt. Man darf es nicht ein «Wundermittel» nennen.

Warum wurden die Artikel nicht einfach gelöscht?

Wenn die irreführenden Aussagen Zigtausende Male bereits über Social Media breit gestreut wurden, bringt die Löschung einzelner Artikel wenig. Es ist viel zielführender, die Publikation mit einem Zusatz zu ergänzen, anstatt eine Verwaltungsmassnahme anzuordnen oder gar ein Strafverfahren zu führen.

Offenbar soll Echinaforce nun auch auf dem Schwarzmarkt erhältlich sein. Stimmt das?

Im Internet wurden diese Woche Präparate mit Echinacea auch auf verschiedenen Plattformen oder privaten Marktplätzen angeboten. Doch dies ist illegal, weil das für die Prophylaxe von Erkältung zugelassene Medikament nur in Apotheken und Drogerien frei verkäuflich ist. Solche verbotenen Einträge und auch Posts haben wir sofort löschen lassen. Die starke Nachfrage nach Echinaforce zeigt deutlich, dass die Berichterstattung werbewirksam war.

«Die Studie liefert keinen Beweis, ob und in welchem Ausmass Echinaforce auch beim Menschen etwas nützt.»

Susanne Wegenast, Swissmedic

Ist es auch strafbar, einen Extrakt aus der Pflanze des Roten Sonnenhuts selbst herzustellen?

Die Eigenproduktion kann gefährlich sein, weil die fachlichen Kenntnisse und auch die entsprechenden Qualitätskontrollen fehlen. Strafbar ist es nicht, solange das Extrakt weder gehandelt noch zur Stärkung des Immunsystems oder gegen Covid-19 angeboten wird.

Die Herstellerfirma A. Vogel war an der Untersuchung im Labor Spiez stark beteiligt. Zwei Mitarbeiter kamen von der Firma, und ein Infektiologe als Studienberater erhielt damals für andere Arbeiten Geld von ihr. Ist dies nicht auch eine Werbeveranstaltung?

In der im Fachblatt «Virology Journal» veröffentlichten Studie wurde die Beteiligung der Firma transparent gemacht und deklariert. Unüblich an der publizierten Studie war aber, dass der Produktname Echinaforce im Titel stand. Doch dafür ist die Redaktion der Fachzeitschrift zuständig.

Kurz nach dem Echinaforce-Hype hat eine Firma in Liestal die Medien kontaktiert und preist in einer Mitteilung ihr Nasenspray mit einem Rotalgenwirkstoff an, das angeblich ebenfalls bei Sars-CoV-2-Infektionen wirksam sein soll. Ist Ihnen das Produkt bekannt?

Dieses Präparat ist ein Medizinprodukt und kein Arzneimittel. Aber auch bei Medizinprodukten sind irreführende Angaben verboten, zum Beispiel zur Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit. Verschiedene Heilanpreisungen für diese Produkte wurden Swissmedic bereits gemeldet. Wir überprüfen derzeit den Sachverhalt.