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Kanton reicht Anzeige ein
Luchs im Wallis offenbar gewildert worden

Der Luchs gilt in der Schweiz als streng geschützte Art. Dessen Wilderei ist ein Vergehen.
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Ein auf der Strasse am Grossen St. Bernhard VS angefahrener und getöteter Luchs hat Metallsplitter in seinem Gewebe gehabt. Gemäss vorläufigem Autopsiebericht lässt dies auf den Einschlag einer Gewehrkugel und damit auf Wilderei schliessen.

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) wird deshalb Strafanzeige gegen Unbekannt einreichen, wie sie am Donnerstag mitteilte. Der Luchs war nach einer Kollision mit einem Auto bei Sembrancher VS getötet worden.

Todesursache waren gemäss der Mitteilung zwar verschiedene Frakturen, die das Tier beim Zusammenprall mit dem Fahrzeug erlitt. Eine Untersuchung am Institut für Tierpathologie der Universität Bern hat nun im Gewebe des toten Tieres Metallsplitter nachgewiesen, die «höchstwahrscheinlich aus einer fragmentierten Gewehrkugel stammen».

Der Luchs gilt als streng geschützte Art und dessen Wilderei ist ein Vergehen, das von Amtes wegen verfolgt wird. Die zuständigen Stellen werden deshalb bei der Walliser Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt einreichen. Die Walliser Behörden verurteilten in der Mitteilung jede Art von Wilderei gegen geschützte Arten wie den Luchs «aufs Schärfste», wie es in der Mitteilung hiess.

SDA/aru