AboAus dem Bezirksgericht Zürich«Liebeswahn? Ich habe kein Problem, das man behandeln muss», sagt die Stalkerin
Eine heute 65-jährige Frau stellte ihrem ehemaligen Therapeuten nach. Sie sieht sich selber als Opfer. Der Einzelrichter sieht das anders.
Seit dreizehn Jahren sei er «den Nachstellungen und dem Liebeswahn ausgesetzt», sagt die Anwältin eines Physiotherapeuten, der sich vor dem Einzelrichter gegen seine Stalkerin wehrt. Nachdem die Frau ihn zunächst mit unzähligen Briefen und E-Mails belästigt hatte, habe sie ab 2017 «subtilere Wege gewählt». Fazit, fünf Jahre später: «Sie ist nach wie vor von ihm besessen und gleichzeitig vollkommen krankheitsuneinsichtig.»