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Lehrstundefür den Bezirksrat

Der Bezirks­rat und der Adliswiler Stadtrat ­gingen davon aus, dass eine Beschwerde gegen das ­Projekt Stadthausareal nicht fristgerecht eingereicht wurde. Das Verwaltungs­gericht kommt nun zu einem anderen Entscheid.
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Die Stadt Adliswil plant zusammen mit der Investorin Leutschenbach AG, das 6200 Quadratmeter grosse Stadthausareal direkt an der Sihl mit vier Häusern zu bebauen. Im letzten Dezem­ber genehmigte das Parlament das Geschäft, worauf hin zwei Einwohner eine Stimmrechtsbeschwerde beim Bezirksrat einreichten mit der Begründung, der Stadtrat hätte mehr Geld verlangen können als der Verkaufspreis von 5,5 Millionen Franken für eine der Grundflächen.Bei Stadtrat Farid Zeroual (CVP) ging der Puls deshalb aber nicht nach oben. Für ihn war klar, die Beschwerde hätte eingereicht werden müssen, als das Geschäft ­Ende November, nach umfas­sender Prüfung durch die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission, öffentlich auf­lag. Eine Beschwerde gegen die Abstimmung im Parlament einige Tage später war nach Ansicht des Stadtrates nicht zulässig.

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