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Laute Pyrotechnik
Bundesrat gegen Volksinitiative für Feuerwerksverbot

People watch fireworks in the snow and in front of alpine mountains during New Year's Eve celebrations during the fifth wave of the coronavirus disease (COVID-19) pandemic in the Alpine resort of Zinal, Switzerland, Friday, December 31, 2021. (KEYSTONE/Laurent Gillieron)
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Der Bundesrat lehnt eine Volksinitiative ab, die Privaten das Abbrennen von lautem Feuerwerk verbieten will. Und er will auch keinen Gegenvorschlag dazu, weder in der Verfassung noch auf Gesetzesstufe. Rechtsgrundlagen, um Feuerwerk einzuschränken, gebe es in Kantonen und Gemeinden bereits, schreibt er.

Die Anfang November 2023 eingereichte Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» verlangt die Ergänzung der Bundesverfassung mit einem Artikel 74a. Demnach sollen der Verkauf und das Verwenden von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verboten werden. Die kantonalen Behörden können auf Gesuch hin für Anlässe von überregionaler Bedeutung Ausnahmen bewilligen.

Ohne Lärm in die Luft

Lautes Feuerwerk wie zum Beispiel Böller und Knaller soll gemäss dem Initiativtext nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden dürfen. Laute Feuerwerkskörper sollen von Privatpersonen zudem nicht mehr abgebrannt werden dürfen. Erlaubt bleiben sollen pyrotechnische Produkte, die ohne Lärm in die Luft gehen.

Getragen wird die Initiative vom Verein Feuerwerksinitiative, Partner sind der Schweizer Tierschutz STS, Vier Pfoten, die Stiftung für das Tier im Recht und die Fondation Franz Weber. Zahlreiche weitere Tierschutz- und Umweltorganisationen unterstützen die Initiative. Parteien sind nicht mit von der Partie.

Dass lautes Feuerwerk von einem Teil der Bevölkerung als störend empfunden wird und bei Tieren schwere Reaktionen auslösen kann, ist dem Bundesrat laut Mitteilung zwar bewusst. Doch der Lärm und die vom Initiativkomitee ebenfalls geltend gemachten Feinstaub-Emissionen durch Feuerwerk seien zeitlich begrenzt und vergleichsweise gering.

Positive Emotionen

Zeitliche Einschränkungen für Feuerwerk interessierten niemanden, machen demgegenüber die Initiantinnen und Initianten geltend. Feuerwerkfans hielten sich nicht an den 1. August und Silvester. Würden an anderen Tagen Feuerwerk und Böller gezündet, sei es für die Polizei schwierig, die Ruhestörer zu finden.

Viele Menschen im Land würden mit dem Abbrennen von Feuerwerk sehr positive Emotionen verbinden, schreibt der Bundesrat. Landesweite Einschränkungen der Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörpern sind seiner Meinung nach deshalb nicht nötig und unverhältnismässig.

In Kantonen und Gemeinden gebe es zudem bereits Rechtsgrundlagen, um lautes Feuerwerk einzuschränken. Viele Städte und Gemeinden machten aber bereits von ihrem Recht Gebrauch, Feuerwerk nur an bestimmten Orten oder zu Zeiten zu erlauben, zu verbieten respektive einer Bewilligungspflicht zu unterstellen.

SDA/sme