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AboParlamentarische Initiative
Langjährige Grundstückbesitzer sollen bei Verkauf weniger Steuern bezahlen

Wer sein Haus nach 28 Jahren veräussert, soll bei der Grundstückgewinnsteuer einen Rabatt von 90 Prozent erhalten. Aktuell sind es bloss 50 Prozent. 
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Wer sein Grundstück oder seine Liegenschaft verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, muss dem Staat einen Teil des Erlöses abliefern. Diese Grundstückgewinnsteuer variiert je nach Höhe des Gewinns und der Dauer des Besitzes. Für Gewinne bis 4000 Franken beträgt die Steuer im Kanton Zürich 10 Prozent, für Gewinne von über 100’000 Franken sind es bereits 40 Prozent.

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