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Lange und lebhafte Debatte
Nationalrat lehnt strengeres Tabakwerbeverbot ab

Ein Mitarbeiter der APG, einer Firma fuer Plakatwerbung, bringt am 30. April 2007 an einer Plakatwand in Zuerich eine Tabakwerbung der Zigarettenmarke Winston an. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
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Nach einer langen und lebhaften Debatte hat der Nationalrat die Vorlage mit neuen Tabakwerberegeln abgelehnt. Der SVP gingen die Werbeeinschränkungen für die Tabakindustrie zu weit, der Ratslinken zu wenig weit. Nun ist wieder der Ständerat am Zug.

Kinder und Jugendliche dürfen künftig keine Werbung für Tabakwaren mehr zu sehen bekommen. Das haben Volk und Stände im Februar 2022 mit der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung (Tabakwerbeverbotsinitiative)» in die Verfassung geschrieben.

Der Bundesrat will die Initiative mit einem umfassenden Werbeverbot umsetzen, für Tabakprodukte und auch für E-Zigaretten. Der Ständerat schwächte die Vorlage im vergangenen Herbst ab. Am Donnerstag war nun der Nationalrat am Zug. Auch er sah mehrere Ausnahmen vom Verbot für Tabakwerbung vor.

Schliesslich lehnte die grosse Kammer die Vorlage in der Gesamtabstimmung ab – mit 121 zu 64 Stimmen bei 5 Enthaltungen. SVP, SP, Grüne sagten fast geschlossen Nein. Die Gründe dafür waren unterschiedlich.

«Massive Missachtung des Volkswillens»

Die SVP-Fraktion machte geltend, dass der Bundesrat in seinem Entwurf über den Text der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» hinausgegangen sei. Das vorliegende Gesetz sei weder vernünftig noch in der Praxis umsetzbar.

Die Ratslinke versuchte dagegen mit mehreren Anträgen vergeblich, eine striktere Umsetzung der Initiative und somit ein umfassendes Tabakwerbeverbot zu erwirken. Sprecherinnen und SP und Grünen kritisierten die bisherigen Entscheide des Parlaments als «massive Missachtung des Volkswillens». Deshalb lehnten sie das Gesamtergebnis am Schluss ab.

Die Vorlage geht nun wieder zurück an den Ständerat. Falls er die Vorlage auch ablehnt oder der Nationalrat danach ein zweites Mal, ist das Geschäft erledigt. Das Parlament müsste dann für die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels auf Feld eins beginnen.

SDA/sme