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Kurz vor Asyl-Debatte im Parlament
Gericht gibt Afghaninnen Recht auf Asyl

Arefeh 40-year-old, an Afghan woman leaves an underground school, in Kabul, Afghanistan, Saturday, July 30, 2022. She attends this underground school with her daughter who is not allowed to go to public school. For most teenage girls in Afghanistan, it’s been a year since they set foot in a classroom. With no sign the ruling Taliban will allow them back to school, some girls and parents are trying to find ways to keep education from stalling for a generation of young women. (AP Photo/Ebrahim Noroozi)
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Das Bundesverwaltungsgericht stützt mit einem Urteil die neue Asylpraxis des Staatssekretariats für Migration (SEM). Ein selbstbestimmtes Leben für Frauen und Mädchen in Afghanistan sei unter dem aktuellen Regime der Taliban nicht möglich, kommt das von der «NZZ am Sonntag» publik gemachte Urteil zum Schluss. Diese Diskriminierung sei flüchtlingsrechtlich ein erhebliches Verfolgungsmotiv, heisst es im Urteil.

Das SEM hatte im September 2022 die Asylgesuche der beiden Frauen abgelehnt und ihnen nur eine vorläufige Aufnahme in der Schweiz gewährt. Dagegen hatten die Afghaninnen Beschwerde eingereicht.

Das Gericht kommt nun zum Schluss, dass die beiden Frauen als Flüchtlinge anzuerkennen sind und dass das SEM ihnen Asyl gewähren muss. Die zwei jungen ledigen Frauen seien in Afghanistan dem Risiko der Zwangsheirat ausgesetzt und hätten keine Möglichkeit zu einer Ausbildung oder Ausübung eines Berufs.

Die Rückkehr nach Afghanistan wäre laut Bundesverwaltungsgericht zudem mit «erheblichem psychischen Druck» verbunden und würde den beiden Frauen ein menschenwürdiges Leben verunmöglichen. Frauen, die dem Regime der Taliban entflöhen, würden in der Regel mit der Ausreise ausdrücken, dass der auf ihnen lastende psychische Druck nicht mehr erträglich sei, heisst es im Urteil.

Parlament diskutiert über Praxisänderung

Im Juli dieses Jahres änderte das SEM seine bisherige Praxis und entschied nach einer Empfehlung der Europäischen Asylagentur (EUAA), Frauen aus Afghanistan in der Regel Asyl zu gewähren.

Dieser Entscheid wird am nächsten Dienstag und Mittwoch in einer ausserordentlichen Session im Parlament behandelt. Die Motionen von Gregor Rutz (SVP/ZH) und Philipp Bauer (FDP/NE) verlangen, die Praxisänderung des SEM wieder rückgängig zu machen.

Seit der Praxisänderung ist die Zahl der Asylgesuche von neu in die Schweiz kommenden Afghaninnen bisher nicht nachhaltig gestiegen, wie das SEM Ende November mitteilte. Beobachtet hat das Staatssekretariat allerdings einen saisonalen Anstieg und vermehrte Folgegesuche von Afghaninnen, die bereits in der Schweiz leben. (SDA)

SDA