Küsnachter Gemeinderat musste bei der BZO Federn lassen
An der Küsnachter Gemeindeversammlung stand der Gemeinderat nicht nur wegen der Einzonung der Sunnenwis in der Kritik. Fragen warf auch sein Vorgehen bei den Weilerkernzonen auf. Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung wurde mit einer Änderung und zwei Streichungen verabschiedet.
Die einen sind für eine Verdichtung, die anderen für die bauliche Nutzung der letzten Landreserven. Die Dritten wiederum wollen keines von beidem. Unabhängig davon, welchen Weg der Küsnachter Gemeinderat einschlägt: Allen kann er es nie recht machen. Das konstatierte Planungsvorsteher Martin Wyss (FDP) an der Gemeindeversammlung von Montagabend.
Die dritte Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) beinhaltete eine besonders umstrittene Einzonung. Der Küsnachter Gemeinderat wollte nämlich mit der Sunnenwis seine letzte grosse Landreserve im Siedlungsgebiet einzonen. Sein Argument, damit Abgaben in Millionenhöhe zu sparen, kam bei den 593 Anwesenden schlecht an. So wurde die Einzonung unter anderem als vorschnell und bedarfslos kritisiert – und deutlich abgelehnt. Die Küsnachter werteten den langfristigen Erhalt der Grünfläche höher als die Option auf eine künftige Bebauung, sollte sich ein Bedarf nach mehr Wohnfläche abzeichnen.
Die Sunnenwis war nicht die einzige Niederlage für den Gemeinderat. Ungemach drohte auch bei den Weilerkernzonen. Die Änderungen sollen Umnutzungen von landwirtschaftlichen Bauten erleichtern. Die beantragten Einzonungen im Küsnachterberg waren beim Kanton im Rahmen einer ersten Begutachtung auf Bedenken gestossen. Ein vom Gemeinderat in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten stützte diese Einschätzung.
Berechtigte Frage
Eine Rednerin stellte die geplanten Einzonungen deshalb infrage. «Bringt es das, wenn schon der Kanton und ein Richter sich negativ äussern?» Eine berechtigte Frage, die aber durch das Votum eines Bewohners des Küsnachterbergs entkräftet wurde. Er appellierte an die Versammlung, dem Antrag des Gemeinderats zuzustimmen – «im Sinne derBewohner des Bergs». Die Stimmberechtigten folgten ihm.
«Noch zufriedener wäre ich, wenn wir die BZO ohne Änderungen durchgebracht hätten.»
Der Gemeinderat musste bei einem weiteren Antrag Abstriche machen. So verlangte ein Stimmbürger, die Gesamtbreite der Dachaufbauten auf ein Drittel statt wie vorgeschlagen auf ein Viertel festzulegen. Es gehe darum, dass in den Kernzonen die gleichen Dachaufbauten wie in anderen Zonen möglich seien. Die Anwesenden sahen das gleich und stimmten dem Antrag zu.
Verzicht auf Erholungszone
Nebst der Einzonung Sunnenwis fiel ein weiteres Vorhaben des Gemeinderats ganz durch. Hans-Peter Amrein, Kantonsrat SVP, beantragte, den Rössli-/Kienastpark nicht wie vorgesehen in die Erholungszone umzuzonen. «Das ist nicht nötig», sagte er. Mehr Infrastruktur würde nur eine noch stärkere Nutzung nach sich ziehen. Gemeindepräsident Markus Ernst (FDP) argumentierte, es gehe dabei um eine Anpassung an die Realität. Die Stimmberechtigten wollten allerdings nichts davon wissen. Zuerst folgten sie Amreins Antrag und lehnten am Schluss gleich den ganzen Passus ab, der neben dem Rösslipark Umzonungen von weiteren Grünanlagen im Horn, in der Goldbacherhaab und Bolgeren vorsah.
Für Gemeindepräsident Ernst ist der Verzicht auf die Umzonung von der Freihaltezone in die Erholungszone ein Wermutstropfen. «Wir müssen weiterhin wegen jedes WC-Häuschens beim Kanton eine Bewilligung einholen», sagt er am Tag nach der Versammlung.
Durchzogene Bilanz
Ernsts Bilanz zur Gemeindeversammlung fällt trotz Abstrichen gut aus. «Noch zufriedener wäre ich, wenn wir die BZO ohne Änderungen durchgebracht hätten.» Immerhin seien acht von elf Anträgen unverändert angenommen worden. Alle anderen Geschäfte hätten zudem überwältigende Mehrheiten gefunden. Erleichtert ist er, dass die Anpassungen in den Weilerkernzonen Zustimmung fanden. «Mit dem Kanton führten wir kürzlich ein erstes Gespräch. Wir sind dabei auf Wohlwollen für unser Anliegen gestossen.» Bleibt die Hoffnung auf möglichst kleine und realisierbare Auflagen. Denn dass welche kommen, stehe schon jetzt fest.
Obschon die Einzonung der Sunnenwis aussichtslos war, würde Ernst wieder gleich vorgehen. Es sei richtig gewesen, auf das sich abzeichnende neue Gesetz und die Abgaben in Millionenhöhe hinzuweisen. «So kann wenigstens später niemand dem Gemeinderat vorwerfen, er habe dies unterschlagen.»
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