Küsnacht ändert Betreuungstaxe
Die Küsnachter Alterszentren der öffentlichen Hand führen per 1. Januar bei der Betreuung eine einheitliche Taxe ein. Die Auswirkungen sind im Einzelfall beträchtlich: Mehrkosten von monatlich 700 Franken. Ein Bewohner der Tägerhalde ist deswegen mit einer Einsprache an den Bezirksrat gelangt.
Der Aufenthalt in Alters- und Pflegeheimen kostet viel Geld. Praktisch jährlich werden die Tagespauschalen angepasst. Mit der Folge, dass die Pauschalen für die Betroffenen steigen. Dieser Effekt lässt sich aber nicht verallgemeinern, wie ein Fall zeigt, mit dem sich der Bezirksrat Meilen demnächst beschäftigen wird.
Der betroffene Küsnachter lebt im Altersheim Tägerhalde und bezahlt aktuell 213 Franken pro Tag. Wegen einer Änderung in der Betreuungstaxe steigt sein Beitrag auf 236 Franken. Dies hat zur Folge, dass er auf einen Schlag monatlich 700 Franken mehr bezahlen muss. Der Mann hat sich deswegen an den Bezirksrat gewandt. «Die Erhöhung um 10,8 Prozent ist bei einer Teuerung um Null und seit Jahren unveränderten AHV-Renten aus wirtschaftlichen Gründen nicht gerechtfertigt», schreibt er in seiner Einsprache. Er fordert stattdessen eine stufenweise Erhöhung.
Pauschale aus drei Teilen
Eine Tagespauschale in einem Alters- oder Pflegeheim setzt sich aus drei Faktoren zusammen: Einer Grund-, einer Betreuungs- und einer Pflegetaxe. Der grösste Anteil entfällt auf die Grundtaxe. Im Fall des Küsnachters beträgt diese ab 2018 unveränderte 185 Franken. Sie beinhaltet die Unterkunft und Verpflegung und ist je nach Altersheim unterschiedlich hoch. «Der Betrag basiert auf einer Vollkostenrechnung, die an die Bewohner weitergeben wird», sagt Hansjörg Weber, Leiter der Küsnachter Alters- und Gesundheitszentren. Das bedeutet: Die Grundtaxe enthält auch Amortisationen und Abschreibungen der Liegenschaft.
Der Pflegeanteil berechnet sich mit der sogenannten Besa-Taxe am Grad der Pflegedürftigkeit des Bewohners. Dabei zeigt die Zahl 0 eine geringe und 12 die höchste Pflegestufe an. Der Küsnachter Rekurrent ist in die Stufe 1 eingeteilt und bezahlt aktuell – und im nächsten Jahr – 6 Franken pro Tag. «Diese Kosten sind vergleichbar mit den Selbstkostenanteil, den wir bei den Krankenkassen kennen», sagt Weber. Die Limite dieses Anteils liege bei gut 22 Franken.
Die reellen Pflegkosten werden auf der Grundlage des Krankenversicherungsgesetztes verrechnet: Im Kanton Zürich erfolgt dies wie in Küsnacht zu einem grossen Teil über die sogenannte Pflegefinanzierung.
Betreuung doppelt so teuer
Im Fall des Küsnachters ist es die Betreuungstaxe, die ansteigt: Von aktuell 22 auf neu 45 Franken. Wie kommt es zu diesem starken Anstieg? Laut Weber ist er damit zu erklären, dass Küsnacht bis 2016 die Betreuungstaxe vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig gemacht hatte (siehe Box). «Wir sind vom Preisüberwacher schon vor Jahren darauf aufmerksam gemacht worden, dass wir das ändern sollten.» Die Begründung für die Entkoppelung: Die Betreuung beinhaltet gesetzlich vorgeschriebene Leistungen wie etwa gesellschaftliche und kulturelle Anlässe, Aktivierung und die notwendige individuelle 24-Stunden-Betreuung. Und diese werden von den Bewohnern ungeachtet vom Grad der Pflegebedürftigkeit beansprucht.
Bislang zu tief eingestuft
Der Küsnachter, der sich mit einer Einsprache an den Bezirksrat gewandt hat, war wegen seiner geringen Pflegebedürftigkeit bei der Betreuungstaxe bislang zu tief eingestuft. «Auf der anderen Seite gibt es Bewohner, die künftig weniger bezahlen», sagt Weber. Im Schnitt würden die Veränderungen nicht so stark ins Gewicht fallen wie beim Rekurrenten. Auch seien sie sozial verträglich. «Wir haben darauf geachtet, dass die Tagespauschale die 255 Franken nicht übersteigt, die über die Ergänzungsleistung ausbezahlt werden und somit niemand auf Sozialhilfe angewiesen ist.»
Als Alterseinrichtung der öffentlichen Hand kann die Tägerhalde - genau so das Wangensbach - die Tarife nicht einfach anheben. «Wir müssen alles belegen können», sagt Weber. Nachdem die revidierte Taxordnung vom Gemeinderat geprüft und verabschiedet worden ist, muss sie auch vor dem Bezirksrat standhalten. Dieser bestätigt den Eingang eines Rekurses. Die Rekursfrist ist gestern abgelaufen.
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