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Steigende Krankenkassenprämien
Zug übernimmt die Spitalkosten und lässt so die Prämien sinken

Aussenansicht des neuen Zuger Kantonsspitals mit dem Notfallzentrum, am Donnerstag, 14. August 2008. Die Zuger Bevoelkerung erhaelt am 30. August ein neues Kantonsspital mit 184 Betten. Das schlichte Glasgebaeude in Baar kostet 172,5 Millionen Franken. Es ist das groesste Hochbauprojekt in der Geschichte des Kantons Zug. (KEYSTONE/Urs Flueeler)
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Die Zuger Regierung will die Bevölkerung in den Jahren 2026 und 2027 mit rund 220 Millionen Franken bei den stationären Spitalbehandlungen entlasten. Damit sinkt die mittlere Prämie der obligatorischen Krankenversicherung pro Person und Jahr um durchschnittlich 18 Prozent.

Pro Person dürfte die Prämie so um 700 Franken jährlich tiefer ausfallen, teilt der Kanton Zug am Donnerstag mit. Der Betrag variiere je nach Versicherungsmodell, Altersklasse und Krankenkasse.

Das Vorhaben finanzieren will die Regierung mit den Ertragsüberschüssen der vergangenen Jahre. Ein Teil davon soll nun an die Bevölkerung zurückfliessen. Zum einen durch steuerliche Massnahmen, zum anderen durch die Reduktion der Krankenkassenprämien.

Kanton übernimmt Kosten für Behandlungen

Während der zwei Jahre will der Kanton 99 Prozent der Kosten der stationären Gesundheitsleistungen übernehmen. Das restliche Prozent verbleibt aus «verfahrenstechnischen Gründen» bei den Krankenversicherern. Für gewöhnlich trägt der Kanton 55 Prozent der Fallkosten, der Versicherte 45 Prozent.

Für das Jahr 2026 erhöht sich damit der Aufwand von 135 auf 243 Millionen Franken. Für das Jahr 2027 wird mit einem Mehraufwand von 113 Millionen Franken gerechnet. Dies ergibt einen gesamthaften Mehraufwand von 220 Millionen Franken.

Geschäft kommt in den Kantonsrat

Laut Mitteilung beschränkt sich die Vorlage auf die Jahre 2026 und 2027, da ab 2028 ambulante und stationäre Leistungen in der Schweiz einheitlich finanziert werden sollen. Gegen diese Änderung des Krankenversicherungsgesetzes sei jedoch das Referendum ergriffen worden. Stimmt das Volk der einheitlichen Finanzierung zu, werden Änderungen auf kantonaler Ebene notwendig und das Thema des Kostenverteilers könne erneut aufgenommen werden.

Die Regierung will die Vorlage ohne ein Vernehmlassungsverfahren direkt dem Kantonsrat unterbreiten. Gleichzeitig will sie die Gemeinden, Parteien und weitere Interessengruppen konsultieren. Mit dem parallelen Vorgehen will die Regierung erreichen, dass bis voraussichtlich Ende Januar 2025 ein referendumsfähiger Beschluss erlassen werden kann.

SDA/ij