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AboPreis für ambulante Behandlungen 
Krankenkassen ziehen den Kanton Zürich vor Gericht 

Ob Hausärztin oder Augenarzt, Kardiologe oder Handchirurgin: Sie sollen mehr verdienen, findet der Zürcher Regierungsrat.
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Für den Kassenverband Tarifsuisse ist es «inakzeptabel», dass Zürcher Ärztinnen und Ärzte besser bezahlt werden sollen. Er legt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Zürcher Regierungsrats ein. Dieser will den Taxpunktwert für ambulante Behandlungen von 89 auf 91 Rappen erhöhen. Der Regierungsrat musste den Preis festsetzen, weil sich die Kassen mit den Spitälern und der Ärztegesellschaft nicht einigen konnten. Die Erhöhung betrifft sowohl die Behandlungen in Arztpraxen als auch jene in Spitalambulatorien. Laut den Berechnungen von Tarifsuisse würde sie zu jährlichen Mehrkosten von 45 bis 50 Millionen Franken führen.

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