Kondom während Sex entfernt - eine Straftat?
Das Bezirksgericht Bülach sprach einen jungen Mann frei, der beim Sex heimlich das Kondom entfernt hatte. Nun wird der Fall vor dem Zürcher Obergericht verhandelt.
Am Zürcher Obergericht wird heute ein Fall von Schändung verhandelt, bei dem keine Rechtssicherheit herrscht. Ein damals 20-Jähriger zog während des Geschlechtsakts sein Kondom aus und drang ungeschützt in seine Partnerin ein (wir berichteten). Vereinbart ist einvernehmlicher Sex – geschützt. Und dann zieht er plötzlich das Kondom ab, ohne ihr Wissen. Dieser von einem Partner ausgehende ungeschützte Verkehr wird als Stealthing bezeichnet, abgeleitet vom englischen stealth, was List oder Heimlichtuerei bedeutet.
«Wir würden das Gesetz überdehnen»
Im Februar sprach das Bezirksgericht Bülach einen 20-Jährigen frei, der während des Aktes das Kondom ausgezogen hatte. «Leider geht es im entsprechenden Paragrafen nicht um die Missachtung weiterer Spielregeln», bedauerte der Richter damals. Und in der Schweiz könne eine Strafe nur wegen einer Tat verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt.
Bis heute fehlt ein Bundesgerichtsurteil zum Stealthing. «Wenn diese Lücke erkannt ist, braucht es anschliessend einen Entscheid des Parlaments, welcher das Gesetz ändert», so der Vorsitzende des Bezirksgerichts. Der nächste Schritt zu einem Bundesgerichtsurteil erfolgt heute: Am Zürcher Obergericht wird der Fall erneut verhandelt.
Für das Kantonsgericht Waadt war es Schändung
Stealthing ist in der Schweiz in der Tat juristisches Neuland. Vor zwei Jahren verurteilte das Strafgericht in Lausanne erstmals einen Mann wegen Vergewaltigung, weil er das Kondom ohne Wissen und gegen den Willen der Frau entfernt hatte.
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