Kommentar zur MietrechtsänderungParlament benachteiligt Familien und Umwelt – zugunsten der Hausbesitzer
Die Entscheide zu Mietrecht und Raumplanung zeigen: Die Immobilienlobby thront über allem. Warum geniesst diese Gruppe eine derartige Vorzugsbehandlung?
Dieser Montag, er war ein Freudenfest für die Immobilienlobby. Einerseits hat das Parlament entschieden, das Mietrecht in verschiedenen strittigen Punkten zugunsten der Hauseigentümer abzuändern: Sie werden es künftig leichter haben, den Familien in ihren Wohnungen zu kündigen oder Untermieten zu verhindern.
Andererseits wird auch das Bauen selber einfacher. Und zwar ausgerechnet dort, wo es eigentlich verboten ist. Die Ratskammern haben sich auf eine weitreichende Ausnahme für die Gegenden ausserhalb der Bauzonen geeinigt: Künftig dürfen die Kantone «besondere Gebiete» bestimmen, in welchen es uneingeschränkt erlaubt ist, alte Ställe zu Wohnhäusern umzubauen. Ganze Talschaften könnten damit der Zersiedelung preisgegeben werden, so fürchten es jedenfalls die Landschaftsschützer.
Die Ratsmitglieder bevorzugen eine Gruppe, der die meisten von ihnen selber angehören.
Wohnraum war schon immer ein Politikum. Für die Schweiz des Jahres 2023 gilt das mehr als jemals zuvor. Der Boden ist knapp wie nie, die Zahl der Menschen wächst, die Preise steigen. In dieser Konstellation prallen Interessen aufeinander: von Mietenden, Hauseigentümerinnen, Naturschützern.
Kluge Politik würde hier nach einem Ausgleich suchen. Für die Mehrheit des Parlaments aber thronen die Interessen der Hauseigentümerschaft über allem. Das haben die Räte eindrücklich klargemacht. Für das Land ist das keine gute Nachricht – aber irrational ist es nicht. Die Ratsmitglieder bevorzugen eine Gruppe, von der sie eine überdurchschnittlich hohe Wahlbeteiligung erwarten dürfen. Und, vielleicht noch wichtiger: der die meisten von ihnen selber angehören.
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