Training in Innenräumen«Klar unzulässig»: Bund tadelt tricksende Fitnesscenter
Fitnesscenter versuchen, die Covid-Zertifikatspflicht zu umgehen. Nun fordert der Bund die Kantone dazu auf, Tricksereien zu unterbinden.
Viele Fitnesscenter hadern damit: Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen gilt seit Montag die Covid-Zertifikatspflicht. Es gibt jedoch eine Ausnahme für Trainings mit maximal 30 Personen, wenn dieselben Personen regelmässig zusammen trainieren. Die Regel ist zum Beispiel für die Yoga-Gruppe gedacht, die sich jeden Mittwochabend trifft.
Manche Fitnesscenter interpretieren sie nun aber so, dass keine Zertifikatspflicht besteht, wenn in einem Center weniger als 30 Personen trainieren. Auf die Idee kamen nicht einzelne Betriebe, sondern einer der beiden grossen Verbände der Branche: der Schweizerische Fitness- und Gesundheitsverband (SFGV), dem 420 Fitnesscenter angehören.
In seinem Schutzkonzept schreibt der SFGV, es müsse kein Zertifikat vorgelegt werden, wenn maximal 30 Personen im Center seien, die beständige Gruppe aus Kunden des Centers bestehe und nur diesen Kunden Zugang gewährt werde.
Was heisst Beständigkeit einer Gruppe?
Das ist freilich nicht ganz das, was der Bund meinte: «Der SFGV interpretiert die Ausnahmemöglichkeit für beständige Gruppen bis 30 Personen nicht korrekt», schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einem Brief an die Kantone, der dieser Redaktion vorliegt. Die Auslegung des Begriffs «Beständigkeit einer Gruppe» sei klar unzulässig. Fitnesstrainings einzelner Personen seien eben Einzel- und nicht Gruppentrainings, erklärt das BAG.
SFGV-Präsident Claude Ammann spricht von einem Missverständnis. Die Formulierung im Schutzkonzept sei für Gruppentrainings gedacht, nicht für die Einzeltrainings, sagte er auf Anfrage. Es sei möglich, dass manche Center dies anders interpretiert hätten, er könne nicht für sämtliche Mitglieder die Hand ins Feuer legen. Die Regel könne indes auch bei Einzeltrainings im Kraftraum korrekt umgesetzt werden, wenn das Center dafür sorge, dass immer dieselben zur gleichen Zeit trainierten.
Gleichzeitig beruft sich Ammann auf die BAG-Plakate. Auf diesen stehe, die Zertifikatspflicht gelte für Aktivitäten von Sport- und Kulturvereinen mit über 30 Personen – ohne weitere Einschränkungen. «Man kann Regeln immer so oder anders interpretieren», sagt Ammann.
Mitglieder vor Kontrollen gewarnt
Allerdings scheint sich der SFGV durchaus bewusst zu sein, dass seine Auslegung der Regeln problematisch ist. Er macht seine Mitglieder nämlich darauf aufmerksam, dass sie damit rechnen müssen, bei einer Kontrolle Probleme zu bekommen. «Es kann gut sein, dass der Kontrolleur diese Formulierung nicht akzeptiert», hält er zuhanden der Mitglieder fest. «Wir haben die Problematik mit der 30-Personen-Ausnahmeregelung in der Verordnung zwei Rechtsanwälten vorgelegt. Beide können nicht garantieren, dass wir mit der Ausnahmeregelung Erfolg haben werden. In der Regel ist die Kontrollbehörde am längeren Hebel, und die Statthalterämter entscheiden immer im Sinne des BAG.»
Das versucht das BAG nun sicherzustellen. Es bittet die Kantone, bei den Kontrollen seine Hinweise zu berücksichtigen und bei Verstössen Massnahmen zu ergreifen. Es sei wichtig, rasch für eine einheitliche und korrekte Umsetzung zu sorgen, schreibt das Bundesamt. Sonst würden korrekt handelnde Betriebe benachteiligt. Solche gibt es. Der zweite grosse Verband der Fitnesscenter, die IG Fitness, hat ein Schutzkonzept, mit dem das BAG zufrieden ist: die generelle Covid-Zertifikatspflicht.
Fehler gefunden?Jetzt melden.