Schutz der Schüler geht vorKeine mündlichen Gymiprüfungen
Der Zürcher Regierungsrat erleichtert den Übertritt an die Mittelschulen wegen der Corona-Pandemie.
Für zahlreiche Jugendliche lässt jetzt der Prüfungsstress nach: Der Zürcher Regierungsrat hat beschlossen, während der Corona-Pandemie auf die mündlichen Prüfungen für den Übertritt an die Mittelschulen zu verzichten. Aufgrund der ausserordentlichen Lage können die Prüfungen nicht stattfinden, wie die Regierung gestern mitteilte. Auch der Notendruck an den Zürcher Gymnasien wird bis zu den Sommerferien für viele gelockert.
Der Entscheid betrifft zunächst all jene, die noch zur mündlichen Aufnahmeprüfung ans Kurzgymnasium hätten antreten müssen, weil ihr Notenschnitt der schriftlichen Aufnahmeprüfung zwischen 3,75 und 3,99 lag. Sie dürfen nun auch ohne mündliche Prüfung ans Gymi. Betroffen sind davon 476 Sekundarschülerinnen und
-schüler, wie Niklaus Schatzmann, Chef des kantonalen Mittel- und Berufsbildungsamts, auf Anfrage sagte.
Sie hätten schon bewiesen, dass sie den Anforderungen nahezu genügten. «In der Probezeit müssen sie sich natürlich trotzdem bewähren», so Schatzmann. Normalerweise würden rund 60 Prozent die mündliche Prüfung bestehen.
Auch wer an die Handelsmittelschule oder an die Fachmittelschule will, muss nun aufgrund der Corona-Krise keine mündliche Prüfung mehr ablegen. Zudem entfallen die sonst zusätzlich zu absolvierenden Eignungsprüfungen für die Aufnahme ans Liceo Artistico und ans Kunst- und Sportgymnasium.
Die Zulassung zum Berufsmaturitätsunterricht passt der Regierungsrat ebenfalls an. Betroffen sind davon laut Schatzmann rund 1400 Personen. Neu gilt für dieses Jahr: Prüfungsfrei aufgenommen werden alle, die einen Lehrabschluss mit einer Gesamtnote von mindestens 5,0 haben. Bei den Kandidaten, die im Sommer das Qualifikationsverfahren erst abschliessen werden, muss der Notendurchschnitt aus den vorangehenden Zeugnissen mindestens 5,0 betragen, damit es für die prüfungsfreie Aufnahme reicht. Wer darunter liege, könne zu einem späteren Zeitpunkt eine Aufnahmeprüfung ablegen, heisst es in der Mitteilung des Regierungsrats.
Noch unklar ist, wie es mit den 155 Schülerinnen und Schülern weitergeht, die wegen Krankheit die Gymi-Aufnahmeprüfung verpasst haben. «Wir können ihnen die Prüfung nicht einfach erlassen», erklärte Schatzmann. «Das würde gegen die Rechtsgleichheit verstossen.» Zwar liesse sich die Corona-Ansteckungsgefahr während der Prüfung kontrollieren. Das Problem seien aber die Wege zur und von der Prüfung, bei denen die Kinder zumeist von den Eltern begleitet würden. «Wir müssen darauf hoffen, dass die Bewegungsfreiheit wieder grösser wird», sagte Schatzmann.
Eine Etappierung der Prüfungen liege nicht drin, da nur eine begrenzte Anzahl an Nachprüfungsversionen vorhanden sei. Es werde mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet, heisst es in der regierungsrätlichen Mitteilung.
Auch für die meisten Schülerinnen und Schüler, die bereits an den Mittelschulen sind, lässt der Notendruck nun coronabedingt bis zu den Sommerferien nach: «Die Promotion wird im Frühlingssemester 2020 ausgesetzt. Der Promotionsstand am Ende des Herbstsemesters 2019/20 wird um ein Semester verlängert», schreibt der Regierungsrat. Anders gesagt: Die Zeugnisnoten vom Februarzeugnis gelten auch im Sommer noch. Aber nicht bei allen.
Leistungsbeurteilungen auch im Fernunterricht
Wer sich im zweitletzten oder im letzten Jahr vor der Matur befindet, erhält im Sommer neue Noten in den fürs Abschlusszeugnis massgeblichen Fächern. Entsprechend finden auf dieser Stufe auch während des coronabedingten Fernunterrichts Leistungsbeurteilungen auf Distanz statt. Zum Beispiel, indem schriftliche Arbeiten eingereicht werden müssen, wie Schatzmann erläutert. Oder durch mündliche Prüfungen in Videokonferenzen sowie Referate per Video.
Auch an Onlineprüfungen für Fächer wie Mathematik werde mit Hochdruck gearbeitet. «Sie werden in den nächsten Wochen ständig zunehmen», sagte Schatzmann.
Die regierungsrätliche Verordnung kann innert zehn Tagen beim Verwaltungsgericht angefochten werden.
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