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Im Gegensatz zu Gastro und Detailhandel
Kaum Corona-Kontrollen in den Kirchen

Besonders relevant für die Kirchgemeinden ist neben der 50-Personen-Regel das Singverbot.
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In den Zürcher Kirchen finden in diesen Tagen etliche Gottesdienste und Osterfeiern statt. Dabei gilt Masken- und Abstandspflicht und eine Personenobergrenze von 50 Personen. Die Kirchgemeinden werden bei der Umsetzung der Corona-Regeln allerdings kaum extern kontrolliert – ganz im Gegensatz zum Detailhandel oder zur Gastronomie, wo immer wieder präven­tive, systematische Kontrollen durch den Kanton und die Polizei stattfinden. Simon Spengler, Sprecher der katholischen Kirche im Kanton Zürich, sagt: «Mir ist nicht bekannt, dass im letzten Jahr jemals eine vom Kanton durchgeführte Kontrolle in einer Kirche stattgefunden hätte.» Zudem habe auch die Kantonalkirche selber «keine Möglichkeit» dazu. Deshalb sei die Einhaltung der Regeln Sache der örtlichen Kirchgemeinde und des Seelsorgepersonals, sagt Spengler. «Sie wären bei Verstössen auch in der alleinigen juristischen Verantwortung.»

Dass kirchliche Anlässe nicht kontrolliert werden, während andernorts genau hingeschaut wird, sieht Spengler nicht als Widerspruch: «Der Kanton setzt auf die Eigenverantwortlichkeit der Kirche, und wir tun das ebenfalls. Wir wehren uns aber auch nicht, wenn der Kanton Kontrollen durchführen möchte.»

Nicolas Mori, Sprecher der reformierten Zürcher Landeskirche, sagt: «Im kirchlichen Kontext habe ich tatsächlich noch nie von einer externen, kantonalen Kontrolle gehört.» Mori ist überzeugt, dass die grosse Mehrheit der Kirchgemeinden die Schutzmassnahmen gut einhalten würden. «Immer mal wieder müssen wir aber einzelne Gemeinden daran erinnern, dass beispielsweise das Singverbot absolut gilt und es nicht darum gehen kann, Schlupflöcher zu suchen.»

Der Sprecher des Zürcher Regierungsrats schreibt dazu auf Anfrage, der Kanton verfüge über «keine Zahlen zu Kontrollen von Kirchen». Man führe aber selbstverständlich Kontrollen durch, wenn Meldungen eingingen. Dass gar keine präventiven Kontrollen gemacht werden, wird weder bestätigt noch dementiert. Der Sprecher verweist auf «polizeitaktische Überlegungen».