Empörung über Neonazi-AktionKanzlerkandidaten als Leichen inszeniert – ohne rechtliche Folgen
Rechtsextreme zeigten in Würzburg drei Strohpuppen, beschmiert mit Kunstblut und mit Fotos von Olaf Scholz, Annalena Baerbock und Armin Laschet. Laut Polizei hat die Aktion nicht gegen das Strafrecht verstossen.
Bei einer Versammlung in Würzburg hat die rechtsextreme Partei «Der Dritte Weg» am vergangenen Samstag drei von scheinbar blutbespritzten Tüchern abgedeckte Strohpuppen auf den Barbarossaplatz gelegt und dazu Porträtfotos der drei Kanzlerkandidaten Olaf Scholz (SPD), Annalena Baerbock (Grüne) und Armin Laschet (CDU) gestellt. Darunter stand der Schriftzug «Schön bunt hier».
Diese offenkundig auf Provokation angelegte Inszenierung der Neonazi-Partei stiess bei vielen Beobachtern – vor Ort und in den sozialen Medien – auf Empörung. Kritik äusserte zum Beispiel Ruprecht Polenz, ein früherer CDU-Bundestagsabgeordneter und -Generalsekretär, der auf Twitter sehr aktiv ist.
Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.
An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.
Den nach Polizeiangaben rund 20 Rechtsextremen standen in Würzburg mehr als zehnmal so viele Gegendemonstranten gegenüber. Die Polizei zeigte sich in einer Mitteilung des Präsidiums Unterfranken im Zusammenhang mit der Neonazi-Provokation «insgesamt mit dem Einsatzverlauf zufrieden».
«Keinen strafrechtlichen Tatbestand» erfüllt
Angesichts zahlreicher Nachfragen und wachsender Kritik teilte die Polizei am Sonntag auf Twitter mit, die Aktionen des «Dritten Weges» seien angemeldet gewesen, vor Ort von Vertretern der eigenen Rechtsabteilung und der Staatsanwaltschaft geprüft worden und hätten «keinen strafrechtlichen Tatbestand» erfüllt.
Die rechtsextreme Partei hatte im Vorfeld angekündigt, mit der Aktion an die Messerattacke in Würzburg vor knapp drei Monaten erinnern zu wollen. Damals hatte ein junger Migrant in einem Einkaufszentrum und in der Würzburger Innenstadt auf unbekannte Menschen eingestochen. Drei Frauen starben, fünf Menschen wurden lebensgefährlich verletzt.
Zuletzt arbeiteten Sachverständige an einem psychiatrischen Gutachten über den Mann, der bei seiner Attacke womöglich schuldunfähig war. Nicht vollständig geklärt war zuletzt, ob religiöse Überzeugungen des Flüchtlings bei der Tat eine Rolle gespielt haben.
Kontroverse um «Hängt die Grünen!»-Slogan
In München hatte die Polizei vor knapp zwei Wochen Wahlplakate des «Dritten Weges» mit dem Slogan «Hängt die Grünen!» abgehängt. Nach Angaben der Grünen hat das Landgericht München dem «Dritten Weg» inzwischen per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden.
Auch in Sachsen beschäftigen derartige Plakate die Gerichte. Dort hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz entschieden, dass die Plakate mit dem Slogan «Hängt die Grünen» trotz einer gegenteiligen Verfügung der Stadt Zwickau hängen bleiben dürfen. Dagegen hat die Stadt Beschwerde eingelegt. (kpf)
Fehler gefunden?Jetzt melden.