Shopping am Flughafen ZürichKantonsräte stellen Sonntagsverkauf am Circle in Frage
62 Kantonsräte haben eine dringliche Interpellation and den Zürcher Regierungsrat unterschrieben.
Seit knapp zwei Wochen ist der Milliardenkomplex The Circle am Flughafen eröffnet. Noch können Kundinnen und Kunden auch sonntags in den zahlreichen Läden einkaufen, die Diskussionen um den kontroversen Sonntagsverkauf beschäftigen den Flughafen, die Mieter und die Gewerkschaften aber bereits seit Monaten. Nun haben sich diverse Kantonsräte in die Diskussion eingebracht.
In einer dringlichen Interpellation an den Zürcher Regierungsrat erkundigen sich Michèle Dünki-Bättig (SP, Glattfelden), Markus Bischoff (AL, Zürich), Beat Bloch (CSP, Zürich) und Erich Vontobel (EDU, Bubikon) über den Sonntagsverkauf am Circle. Der Vorstoss wurde von insgesamt 62 Kantonsräten unterzeichnet.
Gemäss Arbeitsgesetz ist die Sonntagsarbeit generell verboten. Ausgenommen davon sind beispielsweise Geschäfte in Flughäfen, so auch der Fall für die zahlreichen Läden im bestehenden Flughafengebäude. «Es muss sich dabei um Verkaufsstellen oder Dienstleistungsbetriebe handeln, welche ein Waren- und Dienstleistungsangebot führen, das in erster Linie auf die Bedürfnisse von Reisenden zugeschnitten ist», schreiben die Verfasserinnen und Verfasser der Interpellation.
Keine räumliche Einheit
Eine weitere Voraussetzung für eine Bewilligung für Sonntagsarbeit sei zudem, dass ein enger räumlicher und funktionaler Zusammenhang zwischen dem Betrieb und dem Flughafen oder dem Bahnhof bestehe. Der Migros-Genossenschaft wurde beispielsweise nicht erlaubt, ihre Filiale an der Zollstrasse auch sonntags zu betreiben, da sie räumlich vom Hauptbahnhof Zürich getrennt ist. Dies sei auch bei Flughafen Zürich und Circle der Fall, argumentieren die Unterzeichnenden. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit hingegen vertritt eine andere Ansicht und bezeichnet den Circle als Teil des Flughafens. Deshalb bedürfe es keiner Bewilligung für Sonntagsarbeit.
Der Regierungsrat ist nun dazu verpflichtet, innerhalb von drei Wochen mündlich darüber zu informieren, welche Geschäfte im Circle aus welchen Gründen ohne Bewilligung auch sonntags öffnen dürfen.
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