Wegen TrockenheitKanton Zürich verhängt Feuerverbot im Wald
Im Wald und in Waldesnähe darf im Kanton Zürich ab Donnerstagmittag nicht mehr grilliert werden.
Das heftige Gewitter vom Mittwoch war nicht genug: Nach wie vor ist es im Kanton Zürich zu trocken. Der Regierungsrat hat deshalb am Donnerstag ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern verhängt. Das entspricht der Gefahrenstufe 4 von 5. Das Verbot gilt ab Mittag, betroffen sind auch offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie Holzkohlefeuer und -grills.
Wie es in einer Medienmitteilung des Regierungsrates heisst, ist es zudem verboten, im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt Feuerwerk abzufeuern. Auch Zigaretten und Zündhölzer dürfen nicht weggeworfen werden.
Gemäss aktueller Lagebeurteilung wird das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 1. August nicht grundsätzlich verboten, wobei die Baudirektion zu sorgfältigem Umgang aufruft.
Es gibt auch Ausnahmen
Vom Feuerverbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen. Für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten gilt das Feuerverbot laut Mitteilung nicht. Die Baudirektion mahnt jedoch auch dabei zur Vorsicht.
Das Feuerverbot in Waldesnähe bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird laut Baudirektion erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Zudem können Gemeinden bei besonderer Gefahrenlage auf ihrem Territorium jederzeit ein allgemeines Feuerverbot anordnen.
zim
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