AboKanton Zürich erlässt Besuchsverbot in allen Spitälern und Heimen
Sämtliche Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Invalideneinrichtungen im Kanton Zürich dürfen nur noch in Ausnahmefall besucht werden. Das gilt ab Freitag und vorerst bis zum 30. April.
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat am Donnerstagabend ein Besuchsverbot für sämtliche Spitäler im Kanton verfügt.