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Zürcher Corona-Hilfen
Jacqueline Fehr bekommt im Streit um Kultur-Ersatzeinkommen recht

Kehrtwende des BAG: Ein Erfolg für die Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr.
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Das Bundesamt für Kultur (BAK) krebst offenbar zurück: Das «Zürcher Modell» für ein Ersatzeinkommen für Kulturschaffende wegen der Corona-Krise sei doch nicht gesetzeswidrig, schreibt SRF.ch. Das BAK habe dies gegenüber dem Schweizer Fernsehen bestätigt. Damit wäre die grösste juristische Hürde für den umstrittenen Zürcher Vorschlag beseitigt. (Lesen Sie dazu unseren Artikel: Riskantes Versprechen an Zürichs Kultur – Jacqueline Fehrs Krach mit dem Bund).

Seit über einem Monat streiten die Zürcher SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) und die Direktorin des Bundesamtes für Kultur, Isabelle Chassot, darüber, wie Kulturschaffende in der Pandemie unterstützt werden sollen.

Fehr hat eine Pauschallösung vorgeschlagen: Künstlerinnen und Künstler sollen eine Art Grundeinkommen erhalten, bei dem sie ihre Ausfälle nicht im Detail nachweisen müssen. Finanziert würde dieses Ersatzeinkommen zur Hälfte von Bund und Kanton. (Vgl.: Streit um Kultur-Grundeinkommen – Fehr hofft auf ein Rechtsgutachten und Hilfe aus Basel).

Bisher hat sich allerdings das BAK geweigert, diese Lösung zu akzeptieren. Es berief sich dabei auf die Covid-Gesetzgebung des Bundes. Diese sehe keine Pauschallösungen vor. Wenn, dann müsse der Kanton Zürich sein Ersatzeinkommen alleine finanzieren.

Jetzt ist das BAK auf seine Haltung zurückgekommen. Am Dienstag teilte es dem Kanton Zürich in einem Schreiben mit, das «Zürcher Modell» sei sehr wohl gesetzeskonform, wie es bei SRF.ch weiter heisst.

Glückliche Regierungsrätin

Das BAK ist nun zu diesem Schluss gekommen, nachdem es ein juristisches Gutachten aus dem Kanton Zürich hatte nachprüfen lassen. «Die externe Überprüfung teilt die Einschätzung des Kurzgutachtens: Das Covid-19-Gesetz würde das vom Kanton Zürich vorgesehene Modell der Ausfallentschädigung an Kulturschaffende grundsätzlich zulassen», erklärt das BAK auf Anfrage.

Fehr meint zu diesem Entscheid, dass sie sehr glücklich sei, dass es in dieser Angelegenheit vorwärtsgehe. Das Bundesamt für Kultur habe bisher zu wenig auf die städtischen Kantone gehört. Sie freue sich, dass das juristische Hin und Her jetzt entschieden sei.

Trotz dieses Schwenks aus Bern kann Fehr ihre Idee aber nicht sofort umsetzen. Der Bundesrat müsste nun die entsprechende Verordnung anpassen, was er – so schreibt SRF.ch – ohne Einbezug des Parlaments tun könnte. «Ob der Bundesrat eine Änderung der Verordnung vornimmt, ist ein politischer Entscheid», schreibt das BAK. Fehr selbst gibt sich optimistisch: Sie erwarte vom Bundesrat, dass er diesen Ball aufnehme und für eine Lösung Hand biete.

red