Corona-HilfenDer Bund stoppt Jacqueline Fehrs «unbürokratische» Zürcher Kulturhilfe
Mit einem «Grundeinkommen» von 3840 Franken im Monat bis im April wollte die Regierungsrätin der Branche helfen. Doch die Stichproben-Kontrollen sind ein Problem.
Mit einem eigenen Modell wollte der Kanton Zürich in der Corona-Krise Künstlern rasch und einfach helfen: Sie sollten bis Ende April monatlich ein Ersatzeinkommen von 3840 Franken erhalten. Doch daraus wird vorerst nichts. Der Bund verweigert der für die Kultur zuständigen Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr die Gelder für diese Hilfe, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet.
Der Haken ist, dass das Zürcher Modell an ein Bundesprogramm gekoppelt ist, für welches strikte Regeln gelten: die sogenannte Ausfallentschädigung für Kulturschaffende, die in der Pandemie wegen abgesagter Veranstaltungen Einbussen erleiden. Der Bund hat dafür und für andere Kulturhilfen im Jahr 2021 bisher 100 Millionen Franken gesprochen. Dieses Geld fliesst nur dann, wenn sich die Kantone mit einem Betrag in gleicher Höhe beteiligen. Um die Hilfe rasch und unbürokratisch auszahlen zu können, hatte Justizdirektorin Fehr geplant, die Hilfsgelder – anders als vom Bund vorgesehen – auszuzahlen, ohne dass die Künstler ihre Einnahmeausfälle belegen müssen. Vorgesehen sind nur stichprobenartige Kontrollen. Fehr war überzeugt, «damit einen Missbrauch weitgehend verhindern» zu können.
Sie bleibt auch jetzt dabei. «Wir wollen so unsere Kultur retten», sagt Fehr der «NZZ am Sonntag». Sie sei entschlossen, am Zürcher Modell festzuhalten und bereit, «den Konflikt mit dem Bundesamt für Kultur eskalieren zu lassen.»
lop
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