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Kampfjet-Absturz am Sustenpass
Start des Prozesses gegen Flugverkehrsleiter und Armeepiloten

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Ein 27-Jähriger fliegt mit seiner F/A-18 in eine Felswand und stirbt. Nun wird das Unglück aus dem Jahr 2016 verhandelt. Ein Flugverkehrsleiter und ein Militärpilot sind unter anderem der fahrlässigen Tötung angeklagt.

Des Weiteren lautet die Anklage auf fahrlässige Nichtbefolgung von Dienstvorschriften, auf Störung des öffentlichen Verkehrs sowie auf Missbrauch und Verschleuderung von Material, wie aus den Anklageschriften hervorgeht. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Zum Unfall war es am 29. August 2016 beim Kampftraining einer Zweier-Patrouille mit F/A-18-Flugzeugen gekommen. Ein 27-jähriger Militärpilot prallte dabei bei schlechten Sichtverhältnissen in eine Felswand und starb.

Mangel an Sorgfalt

Die Anklage geht davon aus, dass ein Mangel an Sorgfalt der beiden Angeklagten mutmasslich zum tödlichen Unfall geführt habe. Der vorausfliegende Pilot habe dem Unfallpiloten durch eine Abweichung im vorgeschriebenen Startprozedere verunmöglicht, seinen Radar auf ihn als Leader aufzuschalten. Und der Flugverkehrsleiter habe ihm darauf hin eine massiv zu niedrige Mindestflughöhe übermittelt.

Mehrere Anträge der Verteidigung lehnte das Gericht unter dem Vorsitz des zunehmend ungeduldig wirkenden Vorsitzenden Oberstleutnant Markus Hofer ab. So unter anderem den Antrag, die Sachverständigen, die sich im Vorfeld bereits ausführlich geäussert hätten, nicht erneut anzuhören. Hierbei waren sich selbst die Verteidiger der beiden Angeklagten nicht einig.

Dem Antrag, ein antiquiert wirkendes Exemplar des damals im Einsatz gestandenen Radarsystems aus dem Jahr 1969 als Beweismittel im Gerichtssaal zu positionieren, wurde indes stattgegeben.

Die Hauptverhandlung des Militärgerichts 2 in Muttenz ist auf vier Tage angesetzt. Das Urteil wird am 9. Januar eröffnet werden.

SDA/nag