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Inzest-Täter aus Österreich
Josef Fritzl könnte bald freikommen

epa01670112 Defendant Josef F. during the fourth day of his trial for incest on 19 March 2009, at the provincial courthouse in St. Poelten. Josef F., the Austrian father on trial for imprisoning and raping his daughter Elisabeth for 24 years in the cellar of his home, pleaded guilty to murder 18 March 2009. An Austrian prosecutor is urging a jury to hand down a life sentence to Josef F., who imprisoned his daughter in a windowless cell for 24 years and fathered her seven children. Prosecutor Christiane Burkheiser called for the maximum punishment in her closing arguments in Josef F.'s trial in St. Poelten. 
COURT IMPOSED RESTRICTIONS APPLY: These photographs are being licensed free of charge for editorial use by media representatives covering the ongoing criminal trial. All other uses, including resale of the photographs, are strictly prohibited. The user takes sole responsibility for protecting the image and identity rights of those pictured, by pixellation or other means. EPA/ROBERT JAEGER / POOL NO SALES - EDITORIAL USE ONLY

Josef Fritzl könnte demnächst auf Bewährung aus der Haft entlassen werden. Ein Senat aus drei Richtern werde aus Anlass eines Gutachtens in den nächsten Wochen darüber entscheiden, bestätigte der Sprecher des Landgerichts Krems, Ferdinand Schuster, am Dienstag entsprechende Medienberichte. Es gehe darum, ob der inzwischen 88-Jährige vom Massnahmenvollzug in den einfacheren Normalvollzug wechseln dürfe oder ob er unter Auflagen entlassen werde. «Das Gutachten spricht davon, dass schon aus gesundheitlichen Gründen eine Gefährlichkeit nicht mehr vorhanden ist», so Schuster.

In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden mehr als 20 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines davon starb bald. Die Ehefrau, die im ersten Stock des Hauses mit dem Rest der Familie lebte, hatte laut Behörden nichts von alldem mitbekommen. Der Fall flog 2008 auf und machte weltweit Schlagzeilen. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. Fritzl bekam lebenslange Haft. Er hat im Gefängnis einen neuen Nachnamen angenommen.

Inzwischen hat Fritzl, der in der Justizvollzugsanstalt Stein bei Krems einsitzt, die für eine etwaige Entlassung auf Bewährung wichtigen 15 Jahre hinter sich. Ausserdem habe sich 2023 die Gesetzeslage geändert, sagte Schuster. Nun sei es schwerer, in den Massnahmenvollzug, in dem die Häftlinge therapiert werden, eingewiesen zu werden. Zugleich sei es leichter geworden, aus dieser Art Haft wieder rauszukommen. Die Entscheidung des Senats werde den Beteiligten zu gegebener Zeit schriftlich zugestellt. Aktuell stehe noch die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft aus, hiess es.

DPA/nag