Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

In Thalwil und Rüschlikon bleiben Himmelslaternen am Boden

Beliebt bei Partys, aber nicht überall gern gesehen: Himmelslaternen.

Kürzlich hat die Gemeinde Freienbach den Gebrauch von Himmelslaternen verboten. Himmelslaternen? Das sind nach unten offene Papiertüten, die mithilfe eines brennbaren Baumwollstoffs in die Lüfte entschwinden, ähnlich einem Heissluftballon. Die Laternen sind beliebt bei Hochzeiten oder Geburtstagen, an denen sie gleich dutzendfach losgelassen werden.

Freienbach argumentiert mit dem Natur- und Umweltschutz. Die Flamme könne am Boden gefährlich werden und die Drähte, die das Ganze zusammenhalten, könnten weidenden Nutztieren Probleme bereiten. Mit dem Verbot steht die Schwyzer Zürichseegemeinde nicht alleine da. Ganze Kantone wie Freiburg oder Genf, sowie die Städte Zürich und Bern haben dem Brauch, der ursprünglich aus Asien stammt, einen Riegel geschoben. Am Zürichsee gilt in Rapperswil-Jona schon länger ein Verbot. Gab es Probleme in der Vergangenheit? Die Erklärung ist viel einfacher. Gleich wie beim Verbot von Drohnen ist der nahe Flugplatz Lachen schuld. Im Umkreis von 5 Kilometern ist das Steigenlassen der Himmelslaternen untersagt.

Unkontrolliertes Aufsteigen

Eine Umfrage bei den Gemeinden in der Region zeigt, dass Rapperswil-Jona kein Einzelfall ist. Auch der Bezirk Horgen kennt Verbote. In Thalwil und Rüschlikon ist das Loslassen von Himmelslaternen untersagt. Thalwil hat in der überarbeiteten Polizeiverordnung 2012 einen Littering-Artikel eingeführt, wie Heidi Egli, Kommunikationsbeauftragte von Thalwil, sagt. Gemäss diesem sind Himmelslaternen verboten, weil nach dem Abbrennen Reste am Boden liegen bleiben können.

Zusätzlich führt Thalwil die Brandschutzrichtlinien an. Feuer im Freien seien zu beaufsichtigen. «Beim unkontrollierten Aufsteigen von Himmelslaternen besteht Brandgefahr», sagt Egli. Die Angst kommt nicht von ungefähr. In der Vergangenheit habe es Fälle gegeben, bei denen Laternen in Waldnähe steigen gelassen wurden und sich in den Bäumen verfingen.

Feuer im Baum

Auch die Abteilung Sicherheit/Gesundheit in Rüschlikon ist skeptisch. Wie Gemeindeschreiber Benno Albisser mitteilt, hat sie nach einem Vorfall vor fünf Jahren eine Risikobeurteilung unternommen. Dabei hätten sich mehrere Himmelslaternen in einem Baum verfangen. Aufgrund der herrschenden Trockenheit habe ein Ast Feuer gefangen, so Albisser. Zwar konnten die anwesenen Personen ein Ausbreiten des Feuers verhindern. Doch: «Wir sind der Auffassung, dass ein latentes Risiko bei der Verwendung von Himmelslaternen besteht», sagt Albisser. Deshalb gelte seither ein Verbot für Himmelslaternen auf dem Rüeschliker Gemeindegebiet. Einzige Ausnahmen sind der 1. August und der 31. Dezember. An diesen Tagen hält die Gemeinde das Verbot für nicht durchsetzbar.

Viele der anderen Gemeinden rund um den Zürichsee verweisen auf die Regeln des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl). Auf den Websites der Gemeinden findet sich häufig auch ein Link dazu. Darin wir darauf aufmerksam gemacht, dass etwa eine Koordination mit Skyguide nötig ist, wo ein Flughafen in der Nähe ist. Auch dürften mehrere Laternen nicht zusammen losgelassen oder zusammengebunden werden.