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In den Weilern entsteht definitiv kein zusätzlicher Wohnraum

Die Gemeinde Küsnacht akzeptiert den Entscheid des Baurekursgerichts betreffend Einzonung von Gründstücken in Weilern wie Limberg.
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Ein Fünkchen Hoffnung hatten einige Grundstückbesitzer im Küsnachterberg noch, doch nun ist es ganz erloschen. Mit der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), welcher die Gemeindeversammlung vor knapp zwei Jahren zustimmte, hätten manche von ihnen die Möglichkeit erhalten, landwirtschaftliche Gebäude zu Wohnungen umzunutzen. Der Gemeinderat hatte nämlich die Einzonung einiger bereits bebauter Grundstücke in den drei Weilern Limberg, Chaltenstein und Schmalzgrueb von der Landwirtschaftszone in die Kernzone vorgesehen.

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