«Ich will nicht mutterseelenallein sterben»
Der lebenslänglich verwahrte P. V. will mithilfe von Exit im Gefängnis sterben. Der Fall des 69-Jährigen beschäftigt die Schweizer Justiz.
Die Forderung von P. V. sorgt seit gut 14 Monaten für eine grosse Diskussion im Strafvollzug. Der heute 69-Jährige gilt als erster Häftling, der öffentlich Hilfe beim Suizid fordert. Für ein solches Anliegen existieren in der Schweiz keine rechtlichen Grundlagen. Unlängst hat ihn die Sterbehilfeorganisation Exit im Gefängnis Bostadel im Kanton Zug auf Wunsch des Verwahrten besucht, wie CH Media berichtet.
Der Mann sitzt seit 25 Jahren in Haft und hat keine Perspektive auf eine Freilassung. «Die Behörden stufen die Rückfallgefahr als ‹hoch› und die Fluchtgefahr als ‹virulent› ein. Dieses Jahr wurde ihm ein einziger Ausgang bewilligt», schreibt das Medium. P. V. muss wegen einer Lungenkrankheit und Herzproblemen täglich mehrere Medikamente einnehmen, er leidet unter Altersbeschwerden. Bald ist er auf fremde Hilfe angewiesen. Drei Gründe seien es, deretwegen das Leben für den Verwahrten keinen Sinn mehr mache: Erstens seine Gesundheit, zweitens seine als nicht therapierbar geltende Persönlichkeitsstörung sowie, drittens, die fehlende Zukunftsperspektive, heisst es weiter.
Den beiden Exit-Vertretern hat P. V. vorgeschlagen, dass er am 13. August des nächsten Jahres um 17.15 Uhr aus dem Leben scheiden wolle. Zu jenem Zeitpunkt wäre er exakt 70-jährig. In der Zwischenzeit könne er sich von seinen Angehörigen verabschieden. Das sei auch der Grund, warum er sich nicht ohne die Freitodbegleitung umbringen möchte. «Ich will nicht mutterseelenallein sterben.»
Der Zweck der Verwahrung
13 Delikte an Frauen und Kinder im vergangenen Jahrhundert beging der Mann, der seine Haftstrafe verbüsst hat, aber wegen seiner Gefährlichkeit verwahrt wird. Er sagt nach dem Treffen mit Exit, dass das Gespräch für seinen Gemütszustand beruhigend gewesen sei. Er habe nun mit dem 13. August 2020 wieder eine Perspektive. Im Oktober des letzten Jahres verkündete er seinen Wunsch in der «Rundschau». Die SRF-Sendung warf damals hohe Wellen, nicht nur im Justizwesen.
P. V. erinnert sich und bezeichnet die Sendung als «Katastrophe». Er habe gehofft, dass sich eine sachliche Debatte über das Recht auf Selbstbestimmung im Justizvollzug entwickle. Herausgekommen sei eine emotionale Debatte über seine Person und seine Taten. Das sei unfair. «Es ist völlig egal, was ein Mensch verbrochen hat. Das Recht, über seinen Tod zu bestimmen, darf man ihm nicht nehmen», sagt P. V. zu CH Media.
Nach dem TV-Auftritt befasste sich die Fachwelt mit der Forderung des Verwahrten. So gaben die kantonalen Justizdirektoren ein Gutachten in Auftrag, das sich in der Vernehmlassung befindet. Martino Mona, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität in Bern, erklärte nach der Ausstrahlung der Sendung gegenüber SRF: «Die Geschichte beinhaltet einen ethischen Konflikt.» Die Verwahrung sei eine Massnahme und keine Strafe. Mit ihr soll nicht begangenes Unrecht gebüsst oder ein Verbrechen vergolten werden. Sie sei politisch sehr brisant und sei zu einem Kampfbegriff geworden. «Sie ist zudem von vielen Missverständnissen und Vorurteilen umgeben. Die Verwahrung hat nur einen Zweck: Den Straftäter weit über die Dauer der verdienten Strafe hinaus zu sichern und von der Gesellschaft fernzuhalten», hielt der Experte fest.
Wenn sich der Verwahrte mithilfe von Exit selber töte, erfülle er auf sehr drastische Weise genau den Zweck der Verwahrung – von ihm werde nie mehr eine Gefahr ausgehen. «Das hört sich zwar zynisch an, passt aber sehr gut zur Verwahrung, die selber ein sehr zynisches Gebilde ist.» Mona kam zum Schluss: «Aber wenn wir schon Menschen zu Sicherungszwecken verwahren, sollten wir ihnen nicht auch noch das Recht nehmen, selber einen würdevollen Tod zu wählen.»
Kein normaler Ausweg
Der Experte betonte zudem, dass es in diesem Fall nicht um aktive Sterbehilfe gehe, sondern um Hilfe beim Suizid. Längst nicht alle teilen die Meinung von Mona. Christine Bussat, Gründerin der Bewegung Marche Blanche (Weisser Marsch), liess sich im «Blick» Mitte Oktober des letzten Jahres wie folgt zitieren: «So ein Täter soll möglichst lange hinter Gittern bleiben. Schmoren bis zum bitteren Ende. Auch wenn es nicht schön ist. Es geht Angehörigen auch um Sühne für das Verbrechen.» Sie dürfte hierzulande viele Menschen finden, die ebenso denken.
P. V. fordere für sich selber die Todesstrafe, schreibt CH Media. «In seiner ausweglosen Situation sieht er den Tod als Befreiung und Bestrafung zugleich. Eine Befreiung, weil der Tod ein Ausweg ist. Eine Bestrafung, weil kein normaler Ausweg möglich ist.»
Der Verwahrte selbst sagt zu seiner Situation: «Die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber was ist, wenn die Hoffnung gestorben ist?»
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