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Hundekurspflicht abschaffen?

Halter von grossen oder massigen Hunden müssen mindestens zehn Lektionen mit ihrem Tier in einen Kurs. Der Kantonsrat will das ändern.
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Wer sich heute einen Golden Retriever als Familienhund kauft, muss mit ihm in die Welpenschule und dann noch in den Junghundekurs. Das sieht das kantonale Hundegesetz bei Hunden vor, die mindestens 45 cm hoch oder 16 Kilogramm schwer sind. Das Gesetz ist seit Januar 2010 in Kraft und beinhaltet auch ein Verbot bestimmter Hunderassen wie des Pitbull-Terriers oder des American Staffordshire Terriers. Das Zürcher Hundegesetz wie auch ein Kursobligatorium auf Bundesebene und Gesetze in anderen Kantonen sind politische Folgen eines tragischen Vorfalls von 2005. Damals war in Oberglatt ein Sechsjähriger auf dem Weg zum Kindergarten von drei Pitbull-Terriern so schwer verletzt worden, dass er starb.

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