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Neue Regeln für Hundehalter
Hunde müssen künftig konsequent an die Leine

Leinenpflicht im Frühling: Hunde dürfen im Frühling im Wald und am Waldrand nicht mehr von der Leine gelassen werden.
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Im Kanton Zürich tritt voraussichtlich ab kommendem Jahr ein neues Jagdgesetz und eine entsprechende Jagdverordnung in Kraft. Drei der Neuerungen zum Schutz der Wildtiere betreffen nicht nur Jägerinnen und Jäger, sondern auch die Gesamtbevölkerung sowie die Landwirtschaft, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilt. 

  • Leinenpflicht für Hunde im Frühling:
    Wenn Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen, sind sie besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Deshalb gilt künftig zwischen dem 1. April und dem 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Das Hundegesetz wird entsprechend angepasst. Eine generelle Leinenpflicht gibt es im Kanton Zürich noch nicht.

  • Fütterungsverbot für Wildtiere und Vögel:
    Die Fütterung durch Menschen kann bei Wildtieren zur Übertragung von Krankheiten und zu unnatürlichen Veränderungen des Sozialverhaltens führen. Darum dürfen Greifvögel, Füchse oder verwilderte Haustauben künftig nicht mehr gefüttert werden. Wer Sing- oder Wasservögel sowie Eichhörnchen mit kleinen Mengen an Futter versorgen will, darf das weiterhin tun.

  • Kein Stacheldraht auf offener Flur und im Wald:
    Weil sich Tiere in der Vergangenheit immer wieder in Stacheldrahtzäunen verfangen haben und verendet sind, darf Stacheldraht beim Einzäunen von Nutztieren ab kommendem Jahr nicht mehr verwendet werden. Es gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren.

Braucht es das wirklich?

Die neue Leinenpflicht für Hunde war im Kantonsrat umstritten, als die Gesetzesänderung dort vor zwei Jahren diskutiert wurde. Die Befürworter wiesen darauf hin, dass zuletzt jedes Jahr mehr als hundert Rehe von frei laufenden Hunden gerissen worden seien. Oft würden die verletzten Tiere qualvoll verenden.

Für Wildhüterinnen und Wildhüter sei die Situation frustrierend, sagte Melissa Näf (GLP, Bassersdorf), denn sie könnten kaum etwas dagegen tun. Selbst dann nicht, wenn sie einen dringenden Verdacht hätten, welcher Hund für die Risse verantwortlich sei. «Der Hund müsste direkt auf frischer Tat ertappt werden», sagte sie. «Dies ist fast nie der Fall.»

Beat Bloch (CSP, Zürich) wies noch auf ein anderes Problem hin: In den Nachbarkantonen Aargau und Schaffhausen gebe es im Frühling bereits eine allgemeine Leinenpflicht. Die Folge davon sei ein «Hunde-Tourismus» von Halterinnen und Haltern, die mit ihren Tieren auf Zürcher Gebiet ausweichen, insbesondere in den Grenzgebieten. 

Die Freisinnigen hielten «im Namen der verantwortungsvollen Hundebesitzer» dagegen und versuchten, die neue Leinenpflicht zu streichen. Es brauche keine kantonale Regel, sagte Andreas Geistlich (FDP, Schlieren), denn die Zürcher Gemeinden könnten bei Bedarf heute schon entsprechende Vorschriften erlassen. Und sie täten dies auch, wie das Beispiel der grenznahen Gemeinde Otelfingen zeige.

Bund muss Genehmigung geben 

Die Gesetzesänderung kam im Kantonsrat schliesslich aber problemlos durch, und weil kein Referendum dagegen ergriffen wurde, kam sie auch nie vors Volk.

In kleinen Mengen weiterhin erlaubt: Das Füttern von Singvögeln.

Ziel des neuen Jagdgesetzes ist laut Medienmitteilung unter anderem, den Schutz der Wildtiere sicherzustellen und zu verbessern. Da sich sowohl die Jagd selbst als auch das Umfeld der Wildtiere, das Artenvorkommen und die Tierbestände in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt hätten, sei eine Anpassung nötig geworden. Das Gesetz und die dazugehörige Verordnung müssen noch durch den Bund genehmigt werden.