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Johnson verzögert Neubesetzung von EU-Kommission

Eigentlich wollte sie ihr Amt als EU-Kommissionspräsidentin schon am 1. November antreten: Ursula von der Leyen. Foto: Keystone
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Grossbritannien will vor der Parlamentswahl am 12. Dezember keinen neuen EU-Kommissar vorschlagen. Das bestätigte eine Regierungssprecherin am Donnerstag der Nachrichtenagentur DPA.

Für die künftige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist das eine neue Hürde: Eigentlich muss jedes EU-Land in ihrer Kommission vertreten sein, die am 1. Dezember starten soll. Denkbar ist jedoch eine Sonderregelung, die das Problem löst. Die britische Haltung müsse den Start Anfang Dezember nicht aufhalten, hiess es aus EU-Kreisen.

Von der Leyen hatte den britischen Premierminister Boris Johnson in den vergangenen Tagen zwei Mal angeschrieben und gedrängt, einen Kandidaten für die EU-Kommission zu benennen.

Dazu sei Grossbritannien rechtlich verpflichtet, nachdem der britische EU-Austritt Ende Oktober erneut verschoben worden war. Der neue Brexit-Termin ist der 31. Januar und liegt somit nach dem geplanten Amtsantritt der EU-Kommission.

Nominierung nicht möglich

Die britische Regierung teilte von der Leyen nun aber schriftlich mit, dass eine Nominierung nicht möglich sei. Grund sind den Angaben zufolge Konventionen in Grossbritannien, die den Handlungsspielraum einer Regierung kurz vor einer Parlamentswahl einschränken: «Wir haben an die EU geschrieben, um zu bestätigen, dass Grossbritannien gemäss Vorwahl-Richtlinien normalerweise keine Nominierungen für internationale Posten in dieser Phase vornehmen sollte.»

Ein Sprecher aus von der Leyens Team bestätigte am Donnerstag den Eingang des Schreibens. Wichtig sei, dass Grossbritannien seine Pflichten als Mitgliedsstaat anerkenne und klarstelle, dass es der möglichst raschen Bildung der neuen Kommission nicht im Wege stehen wolle. London sei bereit, dazu beizutragen, dieses Ziel zu erreichen.

Der Brief und die nächsten Schritte würden nun genau geprüft. Von der Leyen halte am Ziel fest, zum 1. Dezember ihr Amt anzutreten, erklärte der Sprecher.

Öffnungsklausel

Die EU-Staaten hatten ihre Zustimmung zur Verschiebung des Brexit Ende Oktober ausdrücklich mit der Aufforderung an London verbunden, einen Kommissar zu benennen.

Doch hielten sie auch fest, dass der Aufschub in keinem Fall das Funktionieren der Europäischen Union und ihrer Institutionen behindern dürfe. Das wird als eine Art Öffnungsklausel verstanden, die den Weg zu einer Ausnahmeregelung ebnen dürfte. Wie dies genau aussieht, dürften die hauseigenen Juristen derzeit prüfen.

SDA/step