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Genug Schafe gerissen
Graubünden gibt Wolf zum Abschuss frei

Ihn hat das Schicksal schon ereilt: Der erste Wolf, der seit Ausrottung des Raubtiers im Kanton Zürich auftauchte, existiert nur noch ausgestopft.
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Die Bündner Kantonsregierung hat einen Wolf zum Abschuss freigegeben. Im aktuellen Alpsommer seien auf drei Alpen 60 Schafe Wolfsangriffen zum Opfer gefallen, begründet sie den Schritt. Weil die Wildhut wegen der Hochjagd stark belastet ist, sollen eventuell auch ausgewählte Jäger zum Schuss kommen.

Die Abschussbewilligung gilt ab dem 1. September für 60 Tage. Ohne den Abschuss lasse sich das Schadenpotenzial nicht kontrollieren, teilte das Bündner Amt für Jagd und Fischerei am Dienstag mit. Auf den drei Alpen erfolgten 15 Angriffe auf Nutztiere. Die Raubtiere rissen mehr als zehn Schafe auf geschützten Weiden, womit sie die gesetzliche Quote für einen Abschuss erfüllen.

Von einer Alp mussten die Bewirtschafter die Tiere bereits zurückziehen. Als Urheber der Attacken gelten zwei Wölfe, ein Weibchen und ein Männchen. Diese rissen den Angaben zufolge bereits im Alpsommer 2021 mehrere Nutztiere und liessen sich auf den fraglichen Alpen nachweisen.

Die Präsenz eines Wolfsweibchens verlangt von den Wildhütern vor dem Abschuss eine sorgfältige Prüfung, da sich mit Jungtieren bereits ein Rudel gebildet haben könnte. Hinweise darauf gab es aber nicht. Gestützt darauf gab der Kanton einen Einzelwolf zum Abschuss frei.

Eventuell Jäger hinzuziehen

Der Abschuss fällt in die Zeit der Bündner Hochjagd und der Steinwildjagd, wie das Amt weiter schreibt. Für die Wildhut ist das eine anspruchsvolle Zeit. Wegen dieser Belastung behält sich der Kanton vor, zusätzlich zu den Angestellten des Amts für Jagd und Fischerei auf «ausdrücklich bezeichnete Jägerinnen und Jäger zurückzugreifen».

Das vermutete Streifgebiet der beiden Wölfe wird die Wildhut weiterhin überwachen. Die lokale Jägerschaft ist aufgerufen, Wolfssichtungen zu melden. Sollten das Weibchen wider Erwarten Jungwölfe geworfen haben, würde die Kantonsregierung die Abschussverfügung widerrufen und beim Bundesamt für Umwelt ein Regulierungsgesuch einreichen.

SDA/fal