AboVerwaltungsgericht hat entschiedenGericht weist Stimmrechtsbeschwerde gegen Hardturm-Stadion ab
Die Abstimmung über den Gestaltungsplan zum Areal Hardturm muss nicht wiederholt werden. Die Abstimmungszeitung genügte den Anforderungen.
Schon gut einen Monat vor der Abstimmung über den privaten Gestaltungsplan «Areal Hardturm-Stadion» hatte ein Zürcher beim Bezirksrat einen Stimmrechtsrekurs eingereicht. Er kritisierte unter anderem, dass in der Abstimmungszeitung zu wenig auf die Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit dem Fussballstadion eingegangen werde. Er forderte, die Abstimmung sei auszusetzen und der Stadtrat aufgefordert, die Abstimmungspublikation zu überarbeiten und zu ergänzen.