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AboUrteil Bundesverwaltungsgericht
Gericht rügt Flughafen wegen Sperrung eines Mitarbeiters

Zum Sicherheitsbereich im Flughafen erhalten Mitarbeitende nur nach einer Prüfung Zutritt.
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Ende Juni 2022 erhielt ein Mitarbeiter einer am Flughafen tätigen Firma die Kündigung. Grund dafür war, dass die Flughafen Zürich AG dem Mann die Zugangsberechtigung zum Sicherheitsbereich entzogen hatte. Somit konnte er seine Aufgabe nicht mehr ausführen. Der Flughafen begründete die Massnahme mit früheren Vergehen des Mitarbeiters, die bei einer vertieften Sicherheitsprüfung ans Licht gekommen waren. Der Mann war anscheinend wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden und wegen Tätlichkeit, häuslicher Gewalt sowie Missachtung eines Kontakt- und Rayonverbots polizeilich verzeichnet. Die Vorfälle liegen bereits einige Jahre zurück. Die Angaben hatte der Flughafen von der Kantonspolizei erhalten.

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