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AboWohnungsbau in Horgen
Gericht kippt einen Entscheid der Gemeindeversammlung

Das Gebiet Ebnet über dem Dorfzentrum von Horgen kann nicht so überbaut werden, wie dies die Grundeigentümer beabsichtigten. 
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Der Entscheid des Verwaltungsgerichtes bedeutet eine Kehrtwende im Streit um den privaten Gestaltungsplan Ebnet. Bis anhin waren die Pläne der Erbengemeinschaft Müller, welche die 17’500 Quadratmeter grosse Obstwiese neben der Firma Feller hoch über dem Ortszentrum überbauen will, aufgegangen: Die Horgner Gemeindeversammlung nahm den Gestaltungsplan Ebnet vor dreieinhalb Jahren deutlich an, trotz Widerstand aus der Nachbarschaft. Später schmetterte das Baurekursgericht einen Rekurs von Anwohnern gegen den Gestaltungsplan ab.

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