AboWohnungsbau in HorgenGericht kippt einen Entscheid der Gemeindeversammlung
Anwohner bekämpfen seit Jahren den Gestaltungsplan Ebnet. Das Verwaltungsgericht gibt ihnen nun recht. Der Grund: Die Obstwiese könnte zu dicht überbaut werden.
Der Entscheid des Verwaltungsgerichtes bedeutet eine Kehrtwende im Streit um den privaten Gestaltungsplan Ebnet. Bis anhin waren die Pläne der Erbengemeinschaft Müller, welche die 17’500 Quadratmeter grosse Obstwiese neben der Firma Feller hoch über dem Ortszentrum überbauen will, aufgegangen: Die Horgner Gemeindeversammlung nahm den Gestaltungsplan Ebnet vor dreieinhalb Jahren deutlich an, trotz Widerstand aus der Nachbarschaft. Später schmetterte das Baurekursgericht einen Rekurs von Anwohnern gegen den Gestaltungsplan ab.