Gericht bestätigt KontaktverbotMutter stalkt Tochter, bis Polizei einschreitet
Die Frau hatte sich regelmässig bei ihrer Tochter gemeldet, obwohl diese keinen Kontakt wollte. Ein Fall von Stalking, urteilt die Justiz.

Sie wolle ihre Mutter nicht mehr sehen. Das brachte die Jugendliche aus dem Kanton Zürich immer wieder zum Ausdruck. Doch die Mutter hielt sich einfach nicht daran. Mehrmals pro Monat versuchte sie, ihre 16-jährige Tochter, die beim Vater lebte, zu kontaktieren.
Das ging so weit, dass die Polizei ein Kontaktverbot für 14 Tage erliess. Das Bezirksgericht Hinwil verlängerte dieses kurz darauf auf drei Monate. Nun hat das Zürcher Verwaltungsgericht diesen Entscheid bestätigt und eine Beschwerde der Mutter abgewiesen.
Zwar liege kein «typischer Fall von Stalking» vor, schreibt das Gericht in seinem Urteil. Aber der Gesetzgeber habe die Messlatte bewusst tief angesetzt, «um unterschiedliche Erscheinungsformen und Schweregrade» von Stalking zu erfassen.
Mutter: Wollte nur wissen, wie es ihr geht
Die Mutter hatte geltend gemacht, sie habe sich eine «situationsadäquate Zurückhaltung» auferlegt und lediglich um einen minimalen Kontakt bemüht, um zu erfahren, wie es ihrer Tochter gehe.
Doch selbst das erachten das Bezirksgericht Hinwil und jetzt auch das Verwaltungsgericht als zu viel. Im Urteil ist von einer schwer belasteten Familiensituation die Rede, von Fremdplatzierung, Scheidung und Suizidversuchen.
Zwar seien die Kontaktversuche der Mutter nie despektierlich oder herablassend gewesen. Aber sie hätten die Tochter «in ihrer Handlungsfreiheit beeinträchtigt sowie in ihrer psychischen Gesundheit und jugendlichen Entwicklung gefährdet». Das habe zu selbstverletzendem Verhalten und Drogenkonsum geführt. Die Mutter aber sei trotz mehrerer Gespräche mit der Beiständin der Tochter nicht in der Lage gewesen, die Haltung der Tochter zu respektieren.
Das Urteil hat die Mutter nun akzeptiert, es ist rechtskräftig.
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