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AboSchranken für zwei Bahnübergänge
Gemeinderat Zollikon akzeptiert zähneknirschend das Gerichtsurteil

Zwei Bahnübergänge der Forchbahn werden mit Halbschranken gesichert. Im Bild zu sehen ist jener bei der Trichtenhauserstrasse bei der Haltestelle Zollikerberg.
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Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juli die Beschwerden der Gemeinde Zollikon gegen die Sanierung der Bahnübergänge Trichtenhauserstrasse und Binzstrasse abgewiesen. Der Gemeinderat Zollikon hätte das Urteil noch ans Bundesgericht weiterziehen können. Doch darauf verzichtet er. Er begründet seinen Entscheid in einer Medienmitteilung damit, dass das Prozessrisiko unverhältnismässig hoch sei. Sprich: Er rechnet sich kaum Erfolgschancen aus. 

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