AboGemeinden sorgen sich um Lücke beim neuen Raumplanungsgesetz
Die Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg hat sich mit der geplanten Mehrwertabgabe beschäftigt. Die Gemeinden befürchten Einschränkungen, wenn sie ihre Bau- und Zonenordnungen nicht rechtzeitig vor der Einführung anpassen.
Das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes verpflichtet die Kantone, eine Mehrwertabgabe einzuführen. Die Gemeinden können künftig für die Erhöhung der Ausnützung eines Grundstücks eine Abgabe von bis 40 Prozent erheben. Die sogenannte Mehrwertsausgleichsverordnung soll per 1. Januar 2021 in Kraft treten. Momentan ist der Vorentwurf dazu in der Vernehmlassung.