Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Abo
Gemeinden sorgen sich um Lücke beim neuen Raumplanungsgesetz

Mit dem neuen Raumplanungsgesetz müssen die Gemeinden die Bau- und Zonenordnung anpassen.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes verpflichtet die Kantone, eine Mehrwertabgabe einzuführen. Die Gemeinden können künftig für die Erhöhung der Ausnützung eines Grundstücks eine Abgabe von bis 40 Prozent erheben. Die sogenannte Mehrwertsausgleichsverordnung soll per 1. Januar 2021 in Kraft treten. Momentan ist der Vorentwurf dazu in der Vernehmlassung.

Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, benötigen Sie ein Abo.

Abo abschliessenBereits registriert oder Abonnent:in?Login