Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Sportanlage Widenbad
Gemeinde Männedorf nimmt neuen Anlauf für 18-Millionen-Projekt

Für das neue Baugesuch hat die Gemeinde die Beleuchtung durch die Flutlichtanlagen genauer angeschaut. 
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Die Geschichte um den Neubau der Sport- und Freizeitanlage Widenbad in Männedorf ist um ein Kapitel reicher. Über eineinhalb Jahre nach dem Ja der Bevölkerung hat die Gemeinde ein zweites Baugesuch für das Projekt eingereicht, schreibt sie in einer Mitteilung. Dass es überhaupt ein neues Gesuch braucht, liegt an zwei Rekursen gegen das erste Baugesuch. Die Einsprachen betrafen einerseits Lärm- und Lichtschutzkonzepte, andererseits das Betriebskonzept.

Die Gemeinde zog daraufhin vor rund einem Jahr das Baugesuch zurück und suchte das Gespräch mit den Rekurrenten. Für das zweite Gesuch liess sie einen Fachbericht zu den Licht- und Lärmemissionen erstellen. Zusätzlich reichte sie ein Betriebskonzept für die neue Sportanlage ein. Beides sei nötig, um eine Baubewilligung zu erhalten, so die Gemeinde.

Blendschutz und Nachtruhe

Naturschützer hatten beim ersten Baubesuch moniert, Licht und Lärm der Sportanlagen dürften die Tiere im angrenzenden Wald nicht stören. Der Fachbericht habe nun gezeigt, dass mit einer korrekten Positionierung der Flutlichtanlagen sowie einem Blendschutz nur wenig Licht in den Wald gelange. Um Tiere und auch Nachbarn vor Lärm zu schützen, hat der Gemeinderat gemäss Mitteilung ausserdem ein Reglement zu den Betriebszeiten der Sportanlage erlassen. 

Der Sportbetrieb ist laut diesem Reglement zwischen 7 und 22 Uhr erlaubt. Bei Spielverlängerungen oder Verzögerungen darf ausnahmsweise auch länger Sport betrieben werden. Dann dürfen auch die Flutlichtanlagen weiter leuchten. Allerdings darf die Überschreitung der Betriebszeit pro Jahr nicht mehr als zehn Stunden betragen. Ausnahmen gelten für das Vereinslokal und das Bistro. Diese dürfen bis Mitternacht geöffnet bleiben. Auch Grossanlässe hat die Gemeinde geregelt: Pro Jahr können vier Grossanlässe à durchschnittlich drei Tage stattfinden. 

Baustart im Frühling 2023

Die Regelungen würden den Anliegen der Rekurrenten Rechnung tragen, betont die Gemeinde. Ein Rechtsgutachten stütze zudem die Massnahmen für das neue Baugesuch. Die Baukommission sei daher zuversichtlich, die Baubewilligung zu erhalten. Die Arbeiten für die neue Sportanlage sollen im Frühling 2023 beginnen. Dann wird der Sportplatz modernisiert und erweitert. Unter anderem soll das Widenbad danach über drei neue Fussballfelder sowie ein neues Garderobengebäude verfügen. 

Newsletter
Zürichsee heute
Erhalten Sie die wichtigsten News aus der Region, kuratiert von unserer Redaktion.

Weitere Newsletter