Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Geld soll im Land bleiben
Schweiz setzt OECD-Mindeststeuer ab 1. Januar 2024 um

Bundesraetin Karin Keller-Sutter, Mitte, spricht neben Nathalie Fontanet, Vorsteherin der Finanzdirektion des Kantons Genf und Vizepraesidentin der FDK, links, und Ernst Stocker, Regierungspraesident und Vorsteher der Finanzdirektion des Kantons Zuerich, rechts, waehrend einer Medienkonferenz zur OECD Mindestbesteuerung, am Montag, 24. April 2023 in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Grosse international tätige Unternehmen werden in der Schweiz künftig mit einem Steuersatz von mindestens 15 Prozent besteuert. Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, einen Teil der OECD/G20-Steuerreform wie geplant per 1. Januar 2024 einzuführen.

Mit der raschen Umsetzung werde verhindert, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesse, schrieb das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung. Die grosse Mehrheit der EU-Staaten sowie weitere westliche Industrienationen wie Grossbritannien und Südkorea setzten das Regelwerk ebenfalls per Anfang 2024 in Kraft.

Die Umsetzung der Mindestbesteuerung erfolgt in der Schweiz mit einer Verordnungsänderung, welche die Erhebung einer neuen Ergänzungssteuer im Inland vorsieht. Dafür war eine Verfassungsänderung notwendig. Volk und Stände haben diese im vergangenen Juni deutlich gutgeheissen. Nach sechs Jahren muss der Bundesrat dem Parlament ein Bundesgesetz vorlegen.

Konkret geht es um die zweite Säule der OECD/G20-Steuerreform. Betroffen von der Mindeststeuer sind Konzerne, die einen weltweiten Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro erzielen. Über die Einführung weiterer Elemente der Reform wird der Bundesrat später entscheiden, wie er schrieb.

Dabei geht es unter anderem um die internationale Ergänzungssteuer namens IIR und UTPR. Der Bundesrat werde die weitere internationale Entwicklung verfolgen und zu einem späteren Zeitpunkt über deren Einführung entscheiden – falls dies angezeigt sei, um die Interessen der Schweiz zu wahren, hiess es.

Economiesuisse nicht glücklich

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse zeigt sich wenig begeistert von der Einführung des OECD-Mindeststeuer für grosse Unternehmen bereits Anfang Januar. Der Bundesratsentscheid vom Freitag sei riskant – immerhin setze die Mehrheit der Staaten, die sich auf die Steuer geeinigt hätten, die Regelung noch nicht um.

Den damit verbundenen Nachteil für die Schweizer Unternehmen gelte es so rasch wie möglich mit Standortmassnahmen wettzumachen, forderte Economiesuisse in einer Mitteilung von Freitag.

Bund und Kantone stünden in der Verantwortung, mit gezielten Massnahmen die Standortattraktivität der Schweiz sicherzustellen und die Wertschöpfung der internationalen Unternehmen sowie die damit verbundenen Arbeitsplätze und Steuerzahlungen im Land zu halten.

Economiesuisse begrüsse allerdings, dass zumindest auf die internationale Ergänzungssteuer vorerst verzichtet werde, hiess es weiter.

SDA