Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Sexstraftäter aus Klinik Rheinau
Flüchtiger Sexualstraftäter in Mailand verhaftet

Der Straftäter, der am Mittwoch aus der psychiatrischen Klinik in Rheinau flüchtete, konnte am Samstag in Mailand verhaftet werden.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Der 33-jährige Sexualstraftäter, der am Mittwochmorgen bei einem unbegleiteten Ausgang auf dem Areal des Psychiatriezentrums Rheinau ausgebrochen ist, wurde wieder geschnappt. Dies teilt die Kantonspolizei Zürich mit. Die Kapo spekulierte bereits am Freitag, dass der Mann sich nicht mehr in der Schweiz aufhalte. Dies traf dann auch zu. Aber etwas anders als viele dachten. Der 33-jährige Marokkaner wurde nicht etwa im nahegelegenen Deutschland verhaftet, sondern durch die italienische Polizei in Mailand.

Der abgewiesene Asylbewerber aus Marokko nutze den Weg zu einer Therapie für seinen Ausbruch. In der Therapie sei er aber nie angekommen, sagt Marc Stutz, Mediensprecher der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, der das Psychiatriezentrum Rheinau angeschlossen ist.

Lockerung beschlossen

Dass er den rund 100 Meter entfernten Therapieort unbegleitet aufsuchen konnte, hat er einer Lockerung zu verdanken, die am 25. Juni beschlossen wurde. Knapp drei Jahre sei er in Rheinau in Therapie gewesen, sagt Stutz.

Mittels Gutachten prüfe die Abteilung Justizvollzug und Wiedereingliederung als zuständige Behörde regelmässig, ob Lockerungsmassnahmen möglich sind. «Denn Ziel ist es, diese Menschen wieder in die Gesellschaft einzugliedern.» Der Mann, der keinen festen Wohnsitz in der Schweiz hat, sei nicht als unmittelbar gefährlich eingestuft worden. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass er wieder delinquiert, wenn er über mehrere Wochen seine Medikamente nicht einnimmt.

Vierjährige Haftstrafe

Der Marokkaner wurde im Februar 2018 zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, diese wurde zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben, schreibt «20 Minuten». Die Gratiszeitung stützt sich dabei auf das entsprechende Urteil. Die Taten fanden bereits in den Jahren 2015 und 2016 statt. Wie die «NZZ» weiss, soll der 33-Jährige im Dezember 2015 einem 16-jährigen Mädchen aufgelauert und dieses in ein Gebüsch gezerrt haben. Dort versuchte er, das Mädchen zu vergewaltigen. Es konnte sich jedoch losreissen und flüchten.

Ähnlich ging der Mann nur einen Monat später vor. Wieder lauerte er einer Frau im Wald auf, wieder erfolglos. Eine Spaziergängerin kam dem Opfer mit ihrem Hund zu Hilfe. Die Sexualstraftaten fanden im Zürcher Oberland statt, die Opfer waren zum Teil «jung» gewesen, wie es im Urteil steht.

Der Täter wurde am 10. Januar 2016 verhaftet und ins Flughafen Gefängnis in Bülach gebracht, dort wurde er wieder delinquent – er zerstörte einen Fernseher und zündete seine Matratze an.

Keine Strafe für Ausbruch

Der Mann hat für seinen Ausbruch keine Strafe zu erwarten. Denn: Der Ausbruch aus einem Gefängnis in der Schweiz ist nicht strafbar. Grund dafür ist der Grundsatz der Selbstbegünstigung. Auch ein politischer Vorstoss, der den Ausbruch und auch den Versuch unter Strafe stellen wollte, wurde 2015 abgelehnt. Der Bundesrat sah damals keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Das heisst jedoch nicht, dass dem Marokkaner, der in Rheinau ausgebrochen ist, keine indirekte Strafe droht. Die Haftbedingungen dürften nun wieder etwas strenger werden.

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.