Fussgängerstreifen in LangnauDer abgeschaffte Fussgängerstreifen wird wieder markiert
Vor acht Jahren hat der Gemeinderat einen Fussgängerstreifen an der Unterrenggstrasse aufgehoben. Das macht er nun rückgängig.
«Handeln, bevor etwas passiert»: Das ist die Devise des Gemeinderats von Langnau. Darum hat er beschlossen, in der Unterrenggstrasse bei der Kreuzung mit der Eichstrasse wieder einen Fussgängerstreifen anzubringen. Das schreibt er in einer Mitteilung.
Das Besondere daran: Es gab an der besagten Kreuzung bereits einmal einen Fussgängerstreifen. 2016 aber ist er aufgehoben worden. Damals ist die Unterrenggstrasse im Abschnitt Wildenbühl- bis Eichstrasse saniert worden. Im Anschluss an diese Arbeiten ist der Übergang nicht mehr markiert worden.
Wunsch der Bevölkerung
Die Unterrenggstrasse ist ein wichtiger Zubringer zu den Wohnquartieren, in der auch ein Bus fährt. Es gilt Tempo 50. An den beiden Enden der rund 750 Meter langen Unterrenggstrasse gibt es einen Fussgängerstreifen, im mittleren Abschnitt jedoch nicht. Sie ist eine jener Strassen, die von einer flächendeckenden Einführung von Tempo 30 ausgenommen gewesen wäre, wenn die Stimmbevölkerung diese im vergangenen September angenommen hätte.
Es habe verschiedene Anfragen aus der Bevölkerung gegeben, ob der Fussgängerstreifen bei der Eichstrasse wieder erstellt werden könne, sagt Gemeinderat Virgil Keller (FDP), der für die Sicherheit und die Liegenschaften zuständig ist. Die Nähe zum Kindergarten Eggwies, der sich am einen Ende der Unterrenggstrasse befindet, und die zahlreichen Ausfahrten entlang der Strasse bestätigten die Notwendigkeit des Fussgängerstreifens. «Es laufen dort einfach zu viele Kinder hin und her.»
Die 50-Meter-Regel
Warum der Fussgängerstreifen vor acht Jahren aufgehoben worden ist, daran erinnern sich weder Virgil Keller noch sein Gemeinderatskollege Rolf Schatz (GLP), der für den Tiefbau verantwortlich ist. «Jetzt hat die Bevölkerung den Wunsch nach einem Übergang geäussert», sagt Rolf Schatz. Und weil der Gemeinderat die Notwendigkeit als gegeben erachte, habe er bei der Kantonspolizei beantragt, den Fussgängerstreifen wieder anzubringen.
Rolf Schatz verspricht sich aus zwei Gründen eine Verbesserung der Situation. Erstens sei die Vortrittsregelung klar. Auf einem Zebrastreifen haben Fussgängerinnen und Fussgänger Vortritt, ansonsten nicht. Zweitens erwartet er darum, dass die Fussgängerinnen und Fussgänger vermehrt dort die Strasse queren werden. Er verweist dabei auf die 50-Meter-Regel. Diese besagt, dass Fussgänger Fussgängerstreifen benützen müssen, wenn diese weniger als 50 Meter entfernt sind.
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